Bundesapothekerkammer begrüßt neues Cannabisgesetz

19. Januar 2017 – Die Bundesapothekerkammer begrüßt, dass in Zukunft Patienten mit medizinisch notwendigem Cannabis versorgt werden können. „In ärztlicher Hand ist Cannabis eine weitere Therapieoption. Wir freuen uns, dass unsere langjährige Forderung aufgegriffen wurde und medizinisch notwendiges Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „In Zukunft können Patienten Rezepturarzneimittel aus Cannabis in kontrollierter pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen. Die Krankenkassen können diese Medikamente nach vorheriger Genehmigung auch erstatten.“

Das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ wurde heute in der 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet. Es tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Zur Zeit wird gesellschaftspolitisch diskutiert, ob Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland legalisiert werden soll. Das aktuell verabschiedete Gesetz bezieht sich nur auf medizinisch verordnetes Cannabis. Kiefer: „Jeder weiß: Medikamente haben Risiken und Nebenwirkungen. Es wäre fahrlässig und falsch, aus dem medizinischen Einsatz zu folgern, dass Cannabis als Genussmittel harmlos wäre.“ Aus Sicht der Apothekerschaft sollte die Legalisierung zu Genusszwecken sorgfältig geprüft werden, da der Konsum von Cannabis mit Risiken verbunden ist. Risiken sind u.a. das erhöhte Unfallrisiko, eine Assoziation mit psychischen Erkrankungen, wie Angststörungen und Depression, und die mögliche Entwicklung einer Sucht.