Bundesinnenminister Seehofer verbietet mit „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ erstmals Reichsbürgervereinigung

Symbolbild

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute den Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ und ihre Teilorganisation „Osnabrücker Landmark“ (im Folgenden „GdVuSt“) verboten und aufgelöst. Damit wird auf Bundesebene erstmals eine Reichsbürgervereinigung verboten.

Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen über 400 Einsatzkräfte die Wohnungen von 21 führenden Vereinsmitgliedern in zehn Bundesländern. Die Durchsuchungen erfolgen zeitgleich in Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen. Dabei wurden Schusswaffen, Baseballschläger, Propagandamaterialien sowie geringe Mengen Betäubungsmittel sichergestellt.

Bundesinnenminister Seehofer sagte:
„Wir haben es mit einer Vereinigung zu tun, die rassistische und antisemitische Schriften verbreitet und damit unsere freiheitliche Gesellschaft systematisch vergiftet. Auch die verbale Militanz und massive Drohungen gegenüber Amtsträgern und ihren Familien belegen die verfassungsfeindliche Haltung dieser Vereinigung. Wir setzen den Kampf gegen den Rechtsextremismus auch in Krisenzeiten unerbittlich fort. Für Rassismus und Antisemitismus haben wir in unserer Gesellschaft keinen Millimeter Platz.“

In den letzten Jahren fiel der „GdVuSt“ durch aggressive Sprache und teils drastische Drohungen auf. Diese umfassten insbesondere eine „Inhaftierung“ der Adressaten, „Strafgebühren“ in hohen Summen und „Sippenhaft“. Die Veröffentlichungen des „GdVuSt“ verdeutlichen die schwerwiegenden Verletzungen der Grundrechte und insbesondere der Menschenwürde Anderer. Sie bringen durch Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus ihre Intoleranz gegenüber der Demokratie zum Ausdruck und verstoßen damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Verein „GdVuSt“ leugnet die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und strebt ein eigenes „naturstaatliches“ Rechtssystem an. Dabei wird die Bundesrepublik Deutschland als „niedrigste Staatsform“ und „Handelskonstrukt“ diskreditiert. Die Vereinsmitglieder schrecken auch vor der Begehung von Straftaten nicht zurück.

Das Verbot erfolgt auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Die Zwecke und Tätigkeiten des Vereins „GdVuSt“ laufen den Strafgesetzen zuwider, richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung.