Bundespolizeidirektion München kontrolliert mehr als 190.000 Reiserückkehrer in 10 Tagen

Foto: Bundespolizei

Fast alle Reisende halten Vorgaben der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung ein

Die Bundespolizeidirektion München hat im Zeitraum vom 1. – 10. August 2021 bei rund 193.500 Personen die erforderlichen Nachweise (Impf-, Genesenen- oder Testnachweis) überprüft. In 781 Fällen, dies entspricht etwa 0,4 Prozent der Kontrollen, mussten die Beamten die zuständigen Gesundheitsbehörden über fehlende oder fehlerhafte Nachweise informieren. Dies gab der Präsident der Bundespolizeidirektion München, Dr. Karl-Heinz Blümel, bei der heutigen Pressekonferenz mit dem bayerischen Staatsminister des Innern Joachim Herrmann an einer Kontrollstelle in Piding an der A 8 bekannt.

Der Großteil der Kontrollen erfolgte dabei am Flughafen München mit rund 153.000, gefolgt von der deutsch-österreichischen Grenze mit etwa 33.500; an der deutsch-tschechischen Grenze überprüften die Bundespolizisten ca. 7.000 Reiserückkehrer. Etwa 88 Prozent der Verstöße (694) stellten die Beamten an der Grenze zu Österreich fest, 9 Prozent (71) an der Grenze zu Tschechien und 2 Prozent (16) am Flughafen München.

Im Zuge der Überprüfung der Impfnachweise und Corona-Tests kontrollierten die Beamten bei rund 73.500 Personen, ob auch die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) vorlag bzw. korrekt ausgefüllt war. In lediglich 31 Fällen war diese fehlerhaft oder nicht vorhanden.

Der sehr geringe Anteil der Beanstandungen zeigt, dass beinahe alle Reisende die neuen Vorgaben der Coronavirus-Einreiseverordnung kennen und diese auch einhalten. Präsident Dr. Blümel: „In den Gesprächen, die die Beamten mit den kontrollierten Reiserückkehrern führen, bestätigt sich der Eindruck: Die Menschen haben Verständnis für die Maßnahmen, die das Eintragen des Corona-Virus verhindern sollen. Für diese vernünftige und verantwortungsvolle Haltung möchte ich mich bei ihnen – auch im Namen der Bundespolizistinnen und Bundespolizisten – ausdrücklich bedanken“.

Zum Hintergrund:
Am 1. August 2021 ist die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) in Kraft getreten. Im Wesentlichen gilt nunmehr, dass vor der Einreise nach Deutschland ein Impfnachweis oder ein Nachweis, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, erbracht und auf Verlangen bei der Einreise vorgelegt werden muss. Diese Pflicht besteht unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Zuvor war eine Nachweispflicht nur bei der Nutzung des Luftverkehrs vorgesehen.

Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten ist ein negatives Testergebnis zwingend erforderlich.

Die Bundespolizei hat sich in kürzester Zeit auf die Erweiterung der Nachweispflichten eingestellt und führt an den Land-, Luft- und Seegrenzen Kontrollen durch. Diese reichen von Stichprobenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen bis hin zu Vollkontrollen bei Übertritt einer Schengen-Außengrenze an einem Flug- oder Seehafen.