Am Mittwoch, 06.11.2024, gegen 14:00 Uhr, meldete sich eine bislang unbekannte Täterin, die sich als Polizeibeamtin ausgab, auf dem Festnetztelefon bei einer über 80-Jährigen mit Wohnsitz in München. Die Anruferin teilte mit, dass die Schwiegertochter der über 80-Jährigen einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem eine Person tödlich verletzt worden sei. Die Seniorin solle daher eine Kaution hinterlegen.
Im weiteren Gesprächsverlauf konnte die über 80-Jährige von der Täterin dazu überredet werden, Gold und Bargeld zu übergeben. Dazu traf sich die über 80-Jährige gegen 16:30 Uhr mit einer weiblichen Täterin und übergab einen Rucksack mit Gold und Bargeld in niedriger sechsstelliger Höhe.
Erst als die über 80-Jährige im Nachgang mit einem Angehörigen Kontakt aufnahm, wurde die Betrugshandlung erkannt und der Polizeinotruf verständigt.
Das Kommissariat 61 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Die Abholerin wurde wie folgt beschrieben:
Weiblich, ca. 40 Jahre alt, ca. 165 cm groß, hellhäutig, kräftige Statur, mittelblonde gelockte nackenlange Haare, eingefallene Wangen; bekleidet mit dunklem Anorak; führte eine schwarze Einkaufstasche mit Henkeln und Reißverschluss in Lederoptik mit sich
Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich Pullacher Platz, Heinrich-Stieglitz-Kehre und Ludwig-Krafft-Straße (Sendling) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 61, Tel. 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte und auch andere angebliche Amtspersonen (z. B. Richter, Staatsanwalt, etc.) verwenden häufig den Trick, dass ein Familienmitglied bzw. ein Angehöriger einen schweren Unfall verursacht hat und nun zur Abwendung einer Haft oder sonstigen Festhaltung eine entsprechende Kaution fällig sei.
Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen echten Anruf handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde.
Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde oder beim Polizeinotruf 110, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.
Wichtige Tipps gegen den Betrug durch Falsche Polizeibeamte:
- Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihrer Familie/Angehörigen.
- Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
- Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen werden Sie niemals um die Aushändigung von Geld oder sonstige Wertsachen bitten.
- Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
- Übergeben Sie grundsätzlich niemals Geld an fremde Personen und stellen Sie auch niemals Wertgegenstände zur Abholung vor die Tür.