Corona: Bedingungen zum Öffnen gastgewerblicher Betriebe

Symbolbild

„Mit dem gestern im Kabinett verabschiedeten Rahmenkonzept für die Wiedereröffnung der Gastronomie hat die Staatsregierung einen wichtigen Schritt für die Branche, aber auch für alle Bürgerinnen und Bürger in Richtung Hoffnung getan“, sagt Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Die fast vollständige Schließung aller Betriebe über zwei Monate hat die Branche vor existenzielle Herausforderungen gestellt. Das Wiederhochfahren der Betriebe bezeichnet Inselkammer als „mutmachendes Signal an die Branche, das nach sehr intensiven und letztlich erfolgreichen Gesprächen zwischen Verband und Staatsregierung nun abgegeben werden konnte. „Fest stand bereits, dass in Bayern ab 18. Mai die Außengastronomie, ab 25. Mai Speiselokale und ab 30. Mai Hotels und andere Beherbergungsbetriebe wieder öffnen dürfen“, erläutert Inselkammer, „nunmehr steht zumindest für die Gastronomie fest, unter welchen Bedingungen sie Aufsperren darf.“ 

„Leicht wird es für die Branche nicht“, gibt Inselkammer zu, „dies war aber auch nicht zu erwarten. Zumindest folgt das betriebsübergreifende Konzept für die Gastronomie dem Leitmotiv So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. In diesem geht es vorwiegend um sachlich zwingend notwendige Einschränkungen, die aus virologischer Sicht sein müssen. Hierzu zählen beispielsweise die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m oder das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, nicht aber konkrete Personenbeschränkungen. Inselkammer: Für die Gastronomie konnten wir erreichen, dass keine Maskenpflicht in der Küche besteht, solange Mindestabstände eingehalten werden. Auch Buffets sind nicht per se verboten, so ist es erlaubt, Gäste am Buffet durch einen Mitarbeiter ähnlich wie im Thekenbereich des Handels bedienen zu lassen. Auch gibt es keine strenge Reservierungspflicht, Spontanbesuche sind möglich. Wichtig ist auch, dass es, unter Einhaltung der allgemeinen Corona-Regelungen, keine Obergrenze gibt, wie viele Gäste an einem Tisch sitzen dürfen. Nach aktueller Rechtslage können zwei Hausstände an einem Tisch ohne Einhaltung des Mindestabstandes Platz nehmen.

Bei den vorausgegangenen Gesprächen, die unter Führung von Staatsminister Florian Herrmann, Chef der Bayerischen Staatskanzlei, sowie der zuständigen Gesundheitsministerin Melanie Huml und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger stattfanden, nahmen neben Verbandsvertretern aller Fachbereiche und -abteilungen sowie der Bezirke auch der Vorstandsvorsitzende der Berufsgenossenschaft BGN Dirk Ellinger sowie der Entbürokratisierungsbeauftragte der bayerischen Staatsregierung Walter Nussel teil. Um die theoretisch erarbeiteten Anforderungen auf ihre Praktikabilität zu überprüfen, wurde ein Praxis-Check in einem Testbetrieb durchgeführt. Hierbei wurden im Vorfeld des Wiederhochfahrens alle zur Öffnung anstehenden Bereiche simuliert. 

Inselkammer: „Wir danken für das in uns gesetzte Vertrauen, sind uns aber zugleich der hohen Verantwortung bewusst. Um es ganz deutlich zu sagen: Unsere Betriebe und deren Mitarbeiter werden alles geben, um größtmögliche Sicherheit zu garantieren. Funktionieren wird es jedoch nur dann, wenn auch die Gäste mit den Auflagen verantwortungsbewusst umgehen.“

„Wer jetzt denkt, dass hierdurch das Gastgewerbe über den Berg sei, irrt gewaltig“, betont Inselkammer, „Mit Öffnung der Betriebe ist die Gefahr von Insolvenzen keineswegs gebannt. Im Gegenteil: Nach Wochen ohne Umsätze gilt es jetzt unter erschwerten Bedingungen, mit weniger Gästen und zugleich durch verschärfte Hygieneauflagen bedingt höherer Kostenbelastung gleichzeitig gute Gastgeber zu sein und dabei zusätzlich noch den angehäuften Berg an Überbrückungskrediten und gestundeten Beiträgen abzubauen. Da muss man kein Branchenkenner sein, um zu begreifen, dass dies ohne weitere Hilfen seitens des Staates nicht funktionieren kann. Es wird auch etliche Betriebe geben, die – obwohl sie dürften – überhaupt nicht aufsperren können, weil die Kosten viel höher sind, als die unter diesen Bedingungen zu erzielenden Erträge.“ 

Hinzu kommt, dass manche Betriebstypen noch überhaupt nicht wissen, wann sie wieder öffnen dürfen. „Bei aller aufkeimenden Zuversicht, denke ich voller Sorge an Betriebstypen wie Bars, Clubs, Diskotheken oder Festzeltbetreiber, denen noch keine Perspektive gegeben wurde, die aber ein genauso wichtiger Bestandteil unserer Kultur sind“, fügt Inselkammer hinzu und ergänzt: „Bis es wieder los geht und vor allem für die Betriebe, die aus Gesundheitsgründen unfreiwillig erst später öffnen dürfen, brauchen wir nach wie vor dringend und schnellstmöglich einen Hilfsfonds mit direkten Finanzhilfen für alle Betriebstypen.“ Inselkammer weiter: „Unsere Branche hat nicht aufgrund individueller Fehler Umsatzeinbrüche zu verzeichnen, sondern die Betriebe wurden geschlossen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Da ist jetzt die Solidarität aller gefordert, deswegen müssen zwingend Entscheidungen hinsichtlich eines Rettungsfonds beschlossen werden.“

Auf der Seite www.dehogabayern.de/coronavirus/wiederhochfahren/musteraushaengechecklisten/ bietet der DEHOGA Bayern für gastgewerbliche Betriebe eine Vielzahl an wichtigen Aushängen, Vorlagen, Mustern und Checklisten an.

Die Verordnung finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaette r/20200513_HygienekonzeptGastronomie.pdf.