Corona: Dringender Handlungsbedarf beim Infektionsschutzgesetz und der Überbrückungshilfe III

Corona: Dringender Handlungsbedarf beim Infektionsschutzgesetz und der Überbrückungshilfe III

Inselkammer: „Ziel muss es sein, ungeschützte Kontakte zu minimieren – dies schafft man nicht mit einem undifferenzierten pauschalen Dauerlockdown, sondern mit der Ermöglichung von Konzeptöffnungen“ / „Die Überbrückungshilfe III weist erhebliche Förderlücken besonders für größere Unternehmen auf, hier appellieren wir eindringlich, diese Unternehmen jetzt nicht im Stich zu lassen, sondern die Lücken schnellstmöglich zu schließen“.

Angesichts der Beratungen des Bundesrates über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sieht der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern Handlungsbedarf, die Möglichkeit von Modellregionen zum Erproben von Pandemiebekämpfungsstrategien noch zu berücksichtigen. „Trotz erreichter Verbesserungen zum Erstentwurf sind wir enttäuscht, dass Konzeptöffnungen im Gastgewerbe nicht vorgesehen sind“, erläutert DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer, „es fehlt insbesondere ein Plan für kontrollierte Öffnungen. Auch für uns steht die Sicherheit von Mitarbeitern und Gästen immer an oberster Stelle. Uns geht es nicht um Öffnungen auf Kosten der Gesundheit oder um jeden Preis. Doch wir wollen, dass vor dem Hintergrund jüngster Erkenntnisse der Aerosolforschung und von Virologen verantwortbare Öffnungsschritte auch gegangen werden.“ Hierzu wären Modellregionen gerade jetzt der richtige Weg gewesen, so Inselkammer. „Konzeptöffnungen sind keine Experimente, sondern schaffen mehr Sicherheit. Denn im Gastgewerbe könnten sichere Bereiche geschaffen werden, die dazu beitragen, Orte des Aufeinandertreffens zu entzerren. Ziel muss es sein, ungeschützte Kontakte zu minimieren – dies schafft man nicht mit einem undifferenzierten pauschalen Dauerlockdown“, so die Präsidentin des DEHOGA Bayern.

Aber auch bei der Ausgestaltung der Überbrückungshilfe III sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf. „Die zuletzt vorgenommenen Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III, insbesondere durch die Gewährung eines zusätzlichen Eigenkapitalzuschusses und die Erstattung der Fixkosten bis zu 100 Prozent, wissen wir zu schätzen, sie sind ein wichtiger Beitrag zum Erhalt unserer gastgewerblichen Betriebe“, erkennt Inselkammer an, „doch die Überbrückungshilfe III weist erhebliche Förderlücken besonders für größere Unternehmen auf. Dies betrifft Betriebe, die den Kleinbeihilferahmen ausgeschöpft haben und nun einen Antrag auf Basis der Bundesregelung Fixkostenhilfe stellen müssen sowie große Unternehmen, die aufgrund der bestehenden Hilfsgrenze des Fixkostenrahmens von 10 Mio. Euro keine ausreichende Deckung ihrer Fixkosten erhalten. Inselkammer: „Wir appellieren eindringlich, diese Unternehmen jetzt nicht im Stich zu lassen, sondern durch eine schnellstmögliche Schließung der Förderlücken das Überleben dieser großen Arbeitgeber und wertvollen Ausbildungsunternehmen sicherzustellen. Zu keinem Zeitpunkt der Krise war es wichtiger, wirksame Unterstützung für alle von den Lockdown-Beschlüssen betroffenen Unternehmen zu leisten. Wenn wir schon dieses Sonderopfer bringen müssen, damit die Industrie weiterarbeiten kann, dann erwarten wir auch eine umfängliche Unterstützung.“