Corona-Krise: Versammlungen bis 50 Personen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Innenminister Herrmann

Versammlungen bis 50 Personen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Versammlungsrecht wichtiger Bestandteil unserer Demokratie“

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Innenminister JoachimHerrmann beschlossen, dass Versammlungen bis 50 Personen ab 4. Mai 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulässig sind. Herrmann: „Das Versammlungsrecht ist ein besonders wichtiger Bestandteil unserer Demokratie und bleibt das auch in Zeiten der Corona-Krise. Die derzeitige Entwicklung der Infektionszahlen lässt immerhin eine Lockerung der Beschränkungen zu, auch wenn wir noch nicht zum normalen Lebensalltag zurückkehren können.“ Bereits Ende vergangener Woche haben die Kreisverwaltungsbehörden Vollzugshinweise erhalten, die sich an der künftigen Rechtslage orientieren und bei Genehmigungen bereits in dieser Woche zu berücksichtigen sind.

Zu den nun beschlossenen Voraussetzungen der Versammlungen gehören: Es dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, die alle Mund-Nasen-Bedeckung tragen und untereinander durchgängig einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten müssen. Zulässig sind ausschließlich ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel für die Dauer von höchstens 60 Minuten. „Voraussetzung ist allgemein, dass jeder Körperkontakt mit Versammlungsteilnehmern und Dritten vermieden wird „, erklärte Herrmann.

„Die Kreisverwaltungsbehörden werden jeden Einzelfall genau prüfen und bei ihrer Entscheidung die besondere Bedeutung der Versammlungsfreiheit würdigen“, so der Minister abschließend.