Corona: Neue Entschädigungsregelung bei Quarantäne

Corona: Neue Entschädigungsregelung bei Quarantäne

Mittlerweile gibt es genug Impfstoff, so dass sich grundsätzlich alle, die dies wollen, gegen Covid-19 impfen lassen können. Daher wird künftig in allen Bundesländern keine Entschädigung mehr im Falle einer angeordneten Quarantäne aufgrund von Covid-19 für Ungeimpfte gezahlt – spätestens ab dem 1. November. Das haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch beschlossen.

Zwei Ausnahmen soll es geben:

  • Jemand kann sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen und hat ein entsprechendes Attest.
  • Oder er gehört zu einem Personenkreis, für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19 vorlag.

Infektionsschutzgesetz wird angewendet

Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist der Beschluss eine Frage der Fairness gegenüber den Geimpften: „Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?“

Mit dem Beschluss geht es um eine Anwendung eines Passus des Infektionsschutzgesetzes in Paragraph 56, den es schon vor der Corona-Pandemie gab: Wer durch eine empfohlene Impfung eine Quarantäne hätte verhindern können, kann von der Entschädigung ausgenommen werden. Beispielsweise nach einer Reise in die Tropen.

Lesen Sie hier den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz.

Hinweis: Wer jedoch an Covid-19 erkrankt und arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld im Krankheitsfall – auch wenn er oder sie nicht geimpft sein sollte.