Corona-Pandemie: Polizei weiterhin stark gefordert #BitteBleibtDaheim

Im Zeitraum von Sonntag, 05.04.2020, 06:00 Uhr, bis Montag, 06.04.2020, 06:00 Uhr, gab
es eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des
Polizeipräsidiums München (sowohl Stadt und Landkreis München), um die Einhaltung
der Regelungen der aktuellen Verordnungen zu überprüfen. Knapp über 10.000
Kontrollen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden 277 Verstöße
angezeigt, von denen 272 die Ausgangsbeschränkung betrafen.

Zu beachten ist vor allem der Umstand, dass speziell am Sonntag, ab Mittag, eine
erhebliche Steigerung von Personen, die im Freien unterwegs waren, festgestellt wurde.
Dies hat zum einen zu einer deutlichen Zunahme von Anrufen zu diesem Thema beim
Notruf geführt, als auch die im Dienst befindlichen zusätzlichen Einsatzkräfte erheblich
gefordert, da durch diese Beamten eine erhebliche Anzahl von Verstößen insbesondere
durch das Sonnen auf Decken, zusammenstehende Gruppen oder andere ähnliche
Verstöße registriert wurden. Letztendlich wurden im Tagesvergleich über 3.700 Verstöße
festgestellt. Ursächlich waren hier wohl vor allem der Sonntag als arbeitsfreier Tag und
die sonnige und milde Witterung.

Am Samstagabend, 04.04.2020 wurde über die Einsatzzentrale bekannt, dass in einem
Gewerbeobjekt in Ismaning eine angebliche Shishaparty stattfinden würde. Vor Ort konnte
festgestellt werden, dass immer wieder Personen das betreffende Anwesen betraten oder
auch verließen. Die Türe wurde immer nur auf Klopfzeichen hin geöffnet. Da sich im
weiteren Verlauf die Anzeichen verdichteten, dass durch den Personenkreis nicht nur ein
Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetzt begangen wird, sondern hier auch illegales
Glücksspiel veranstaltet wird, wurde die Örtlichkeit nun durch hinzugezogene weitere
Polizeibeamte schlagartig besetzt. Letztendlich konnten neun Personen angetroffen
werden, die hier wohl diversen Glücksspielen nachgingen. Diesbezüglich wird allerdings
noch von der Münchner Kriminalpolizei ermittelt. Entsprechende Anzeigen wegen des
Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erwarten die angetroffenen Personen
jedoch in jedem Fall.