Corona-Test – wer kann, wer muss sich testen lassen?

Corona-Test

Im Herbst und im Winter nehmen die Erkältungserkrankungen zu. Aber nicht alle Menschen mit leichten Erkältungssymptomen wie Halskratzen oder Schnupfen müssen auf Corona getestet werden, so die Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI). Um Labore nicht zu überlasten, hat das RKI Kriterien entwickelt, nach denen medizinisches Personal über zielgerechtetes Testen entscheiden kann.

Erkältungssymptome – was ist zu tun?

Die meisten Atemwegserkrankungen sind auf eher ungefährliche Viren zurückzuführen und können gut zu Hause auskuriert werden. Menschen mit Atemwegserkrankungen wie beispielsweise Husten, Schnupfen oder Atemnot sollten mindestens fünf Tage zuhause bleiben, auf jeden Fall aber solange, bis die akuten Symptome abgeklungen sind. Viele Erkältungsviren sind ansteckend. Wer zuhause bleibt, kann sie nicht mehr weitergeben, zum Beispiel an Angehörige von Risikogruppen.

Wenn die Beschwerden zunehmen, sollte man sich telefonisch bei seinem Hausarzt melden. Auch die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes 116117 kann gewählt werden. Übrigens: Seit dem 19. Oktober kann man sich bei ersten Symtomen von Atemwegserkrankungen wieder telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen.

In der derzeitigen Pandemie empfiehlt sich aber grundsätzlich: Kontakte vermeiden und wenn diese nicht vermeidbar sind, die AHA+A+L-Regeln einhalten.

Leichte Erkältungssymptome – wann sollte getestet werden?

Das Robert Koch-Institut empfiehlt: Bei leichten Erkältungssymptomen brauchen nur diejenigen getestet zu werden, die zusätzlich

  • einer Risikogruppe angehören ODER
  • Symptome mit schwerem Verlauf haben (akute Bronchitis, Atemnot, Pneumonie, Fieber) ODER
  • einen gestörten Geruchs- und Geschmackssinn warhnehmen ODER
  • in der Pflege, in einer Arztpraxis, in einem Krankenhaus tätig sind ODER
  • einer hohen Virenlast ausgesetzt waren (bei Veranstaltungen, in geschlossenen Räumen, wo die AHA+A+L-Regeln nicht beachtet wurden) ODER
  • Kontakt mit mehreren Personen hatten, die Erkältungssymptome haben oder positiv auf COVID-19 getestet wurden ODER
  • an einem Ort mit einer COVID-19 Sieben-Tages-Inzidenz größer als 35 waren, also wo es mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gibt ODER
  • während der Zeit der Erkältung viele Menschen getroffen haben, die man im Falle einer SarsCoV-2-Infektion hätte anstecken können ODER
  • weiterhin engen Kontakt zu vielen Menschen (beispielsweise als Lehrer, Chorleiter, Trainer) oder zu Risikopatienten haben.

Grundsätzlich gilt: Die Entscheidung, ob jemand getestet wird oder nicht, liegt bei den behandelnden Ärzten.

Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall – und dann?

Wer direkten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall hatte – und damit zur Kontaktperson Kategorie I  gehört -, sollte sich selbst isolieren, Kontakte vermeiden und sich an sein örtliches Gesundheitsamt wenden. In der Regel ordnet das Gesundheitsamt dann eine Quarantäne an.

Zu Kontaktpersonen der Kategorie I gehören diejenigen, die sich ohne Mund-Nasen-Schutz näher als 1,5 Meter zum Infizierten aufgehalten haben, beispielsweise bei einem 15-minütigen Gespräch oder einem Kuss. Oder man befand sich, unabhängig vom Abstand, für längere Zeit (mehr als 30 Minuten) im selben Raum wie die infizierte Person.

Kontaktpersonen der Kategorie II sind diejenigen, die nur kurz Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die ausreichend geschützt waren, beispielsweise durch einen Mund-Nasen-Schutz. Zwar ist auch bei diesen Kontaktpersonen eine Infektion nicht ausgeschlossen, aber das Risiko ist deutlich geringer als bei Kontaktpersonen der Kategorie I. In der Regel müssen diese Kontaktpersonen nicht in Quarantäne, sollen aber ihre Kontakte dennoch vorsichtshalber deutlich reduzieren.

Die Entscheidung, ob beispielsweise eine Quarantäne notwendig ist und wie lange sie dauert, liegt beim zuständigen Gesundheitsamt. Diese fällen ihre Entscheidungen auf Basis der von den Ländern erlassenen Quarantäneverordnungen.

Bestätigter COVID-19-Fall heißt, dass mithilfe einer labordiagnostischen Untersuchung eine Infektion mit SarsCoV-2 festgestellt wurde, also der Erreger direkt nachgewiesen werden konnte. Am zuverlässigsten ist dies mit einem PCR-Test möglich. Wenn es schnell gehen muss, gibt auch ein Antigen-Test wertvolle Hinweise über eine Ansteckung.

Testen ist zentral für die Bekämpfung der Pandemie – aber nicht beliebiges, sondern zielgerichtetes. Das Robert Koch-Institut hat angesichts der zunehmenden Erkältungserkrankungen im Herbst und Winter seine Kriterien geschärft, um medizinischem Personal ein zielgenaueres Testen zu erleichtern. Damit werden eine mögliche Überlastung der Labore und die damit verbundenen längeren Bearbeitungszeiten bei der Ergebnisübermittlung verhindert. Die Teststrategie insgesamt hat sich nicht geändert, nach wie vor gilt: „Testen, Testen, Testen – aber gezielt!“.