Corona: Zugangsregeln in den städtischen Kultureinrichtungen

Corona: Zugangsregeln in den städtischen Kultureinrichtungen
Symbolbild

Die städtischen Bühnen werden sukzessive auf die 3G-Plus-Regelung umstellen. In den kommunalen Museen bleibt die 3G-Regelung für den Museumsbesuch bestehen, neu ist die Möglichkeit der 3G-Plus Regelung für die Teilnahme an Veranstaltungen. In der Schauburg, in der Münchner Stadtbibliothek und in der Münchner Volkshochschule gelten eigene Regelungen.

Das Publikum hatte sich in letzter Zeit ganz überwiegend aus Geimpften oder Genesenen zusammengesetzt. Zu Gunsten der Aufenthaltsqualität erscheint es daher vertretbar, nun im Veranstaltungsbereich vom 3G-Modell auf die etwas strengere 3G-Plus-Alternative zu wechseln, bei der die Maskenpflicht entfällt.

Bühnen
Mit 3G-Plus ist es möglich, sich im Konzert oder Theater ohne Maske aufzuhalten, einen Pausensnack zu genießen oder ein Getränk an der Bar zu bestellen. In der Isarphilharmonie, die heute eröffnet wird, finden ab sofort die Konzerte der Münchner Philharmoniker ebenso wie alle weiteren Konzerte unter der 3G-Plus-Regel statt. Das Deutsche Theater wird zum Saisonbeginn am 14.10. ebenfalls gleich die 3G-Plus-Regel anwenden. Auch das Münchner Volkstheater, das am 15.10. am neuen Standort in der Tumblingerstraße startet, wird die 3G-Plus-Regel umsetzen. Bei den Münchner Kammerspielen gilt eine Umstellungsphase von 3G auf 3G-Plus, da schon zahlreiche Tickets zu den bisher gültigen Rahmenbedingungen (3G) verkauft worden sind. Möglichst bald soll ausschließlich 3G-Plus gelten. Die Schauburg, das städtische Theater für Kinder und Jugendliche, wird auf das besondere Sicherheitsbedürfnis der ungeimpften Jüngsten Rücksicht nehmen. Hier bleibt es vorerst bei der Maskenpflicht in der Vorstellung.

Museen
In den städtischen Museen wird der Ausstellungsbesuch weiterhin mit 3G-Regeln funktionieren. Neu: Beim Vortrags- oder Veranstaltungsbesuch im Museum kann der Aufenthalt ohne Maske unter Anwendung der 3G-Plus-Regel festgelegt werden. Die Museen informieren die Öffentlichkeit im Vorfeld der Veranstaltung darüber. Das Vorgenannte gilt für alle kommunalen Museen, also für das Jüdische Museum, das Lenbachhaus, das Münchner Stadtmuseum, das Museum Villa Stuck, das NS-Dokumentationszentrum und das Valentin-Karlstadt-Musäum.

Bei der Langen Nacht der Museen am Samstag, 16. Oktober, gelten die Regeln des Veranstalters Münchner Kultur GmbH zum Zeitpunkt des Vorverkaufsstarts, also 3G.

Münchner Stadtbibliothek
Für den Aufenthalt in den Bibliotheksräumen mit direktem Zugang zu Bücherregalen, Arbeitsplätzen, Lese-, Gaming- und Besprechungszonen gilt weiterhin die 3G-Regel. Um die Teilhabemöglichkeit aller zu sichern, bietet die Münchner Stadtbibliothek künftig Impfmöglichkeiten vor Ort an und sucht Lösungen, wie die Ausleihe ohne Zugangshürden gestaltet werden kann. Angedacht sind spezielle Abhol- und Rückgabezonen, soweit dies räumlich und organisatorisch möglich ist.

Im Gasteig HP8 gilt überall und damit auch in der Münchner Stadtbibliothek die 3G-Plus Regel.

Münchner Volkshochschule
Bei der Münchner Volkshochschule (MVHS) gilt für alle Kurse in Präsenz: 3G und Abstand oder Maske. Teilnehmende weisen vor dem Kurs nach, dass sie genesen, geimpft oder aktuell getestet sind. Sie dürfen an ihrem festen Platz im Kursraum, der mindestens 1,5 Meter Abstand zu den anderen Teilnehmenden hat, ihre Maske abnehmen.
Einige Veranstaltungen der MVHS, zum Beispiel im Vortragsprogramm, finden wieder mit mehr Publikum statt. Dafür behalten die Teilnehmenden hier auch am Platz ihre Masken auf.
Im Gasteig, wo die MVHS noch bis Februar 2022 unterrichtet, gilt die 3G-Regel ab dem Betreten des Gebäudes.

Gasteig und Gasteig HP8
Im Gasteig bleibt es bis zu seiner sanierungsbedingten Schließung in der Regel vollends bei der 3G-Regel mit Maskenpflicht, da bereits viele Veranstaltungen mit diesen Rahmenbedingungen kommuniziert wurden.

Der neue Interimsstandort Gasteig HP8 wird gleich schon die 3G-Plus-Regel anwenden. Damit kann auf Masken verzichtet werden in der Isarphilharmonie, in der Halle E mit der Münchner Stadtbibliothek und in weiteren Veranstaltungsräumen.

Stadtteilkulturzentren
In den Stadtteilkulturzentren liegt das Hausrecht bei den Trägervereinen. Überwiegend wird mit der 3G-Regel geplant, es sind jedoch auch abweichende Festlegungen möglich.

Zu den Regeln
3G bedeutet: Geimpft, genesen oder negativ getestet (Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt) – Eintritt/Teilnahme mit medizinischer Maske.

3G-Plus bedeutet: Geimpft, genesen oder mit PCR-Test negativ getestet, maximal 48 Stunden alt, und Vorlage des Personalausweises – Eintritt/Teilnahme ohne Maske.