Coronavirus-Einreiseverordnung – Ausnahmen für Geimpfte und Genesene bei der Einreise

Coronavirus-Einreiseverordnung - Ausnahmen für Geimpfte und Genesene bei der Einreise
Symbolbild

Anmelde-, Test-, Nachweis- und Quarantänepflichten: Künftig wird eine Verordnung alle Fragen klären, die während der Pandemie für die Einreise nach Deutschland wichtig sind. Eine entsprechende Einreiseverordnung hat das Kabinett beschlossen.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung führt die verschiedenen Elemente beim Thema Einreise nun bundeseinheitlich und umfassend zusammen. Sie regelt die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten, wie sie bisher in der Coronavirus-Einreiseverordnung zu finden sind, und zudem die Quarantäneregelungen nach Einreise, die bisher in der Zuständigkeit der Länder lagen. Auch das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten wurde in die Verordnung integriert.

Ziel der Verordnung ist es, den Eintrag von Infektionen aus dem Ausland so weit wie möglich zu reduzieren. Weltweit ist die Infektionslage nach wie vor sehr dynamisch. Es treten zunehmend neue Virusvarianten auf, die infektiöser sind und deren Gefährdungspotenzial noch nicht abschließend bewertet werden kann.

Ausnahmen und Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse enthält die Verordnung auch Neuerungen, und zwar Erleichterungen und Ausnahmen bei den Einreiseregelungen:

Genesene und geimpfte Personen werden grundsätzlich Getesteten gleichgestellt. Wer einen entsprechenden Nachweis erbringen kann, braucht kein negatives Testergebnis vorzuweisen. Ausnahme: Die Einreise aus Virusvariantengebieten. Hier wird weiterhin nur der Testnachweis anerkannt.

Für die Einreise aus einem einfachen Risikogebiet gilt: Getestete, geimpfte und genese Personen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.

Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, kann durch einen Test nach fünf Tagen nach Einreise bei entsprechend negativem Ergebnis vorzeitig aus der Quarantäne entlassen werden. Das ist nicht möglich, wenn Reisende sich die letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung tritt am 13. Mai in Kraft. Auf den Internetseiten des Robert Koch-Institus lässt sich finden, welche Gebiete und Länder als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete eingestuft sind. Diese Liste wird fortlaufend aktualisisert.