Coronavirus-Katastrophenfall: Das ändert sich jetzt!

Coronavirus-Katastrophenfall

Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat am 16.03.2020 aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen.

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:

Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG:
a. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr
b. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.
Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

München Klinik spricht Besuchsverbot zum Schutz von Patienten und Klinikpersonal aus

  • Besuche von stationären Patienten sind ab 13.3. in allen Häusern der München Klinik in allen klinischen Bereichen verboten – zum Schutz von Klinikpersonal und Patienten. Das Verbot gilt ab sofort und steht in Einklang mit den behördlichen Vorgaben.
  • Ausnahmeregelungen betreffen beispielsweise minderjährige Patienten, Geburten oder gesundheitliche Ausnahmesituationen und erfolgen nach Absprache.
  • Menschen mit Verdacht auf Covid-19 und leichten Erkältungssymptomen sollen zum Schutz von Patienten und Personal nicht in die Notfallzentren kommen – die Testung erfolgt ambulant über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (telefonische Kontaktaufnahme!).

Da stationäre Patienten ein geschwächtes Immunsystem haben, spricht die München Klinik zum Schutz der Patienten und des Klinikpersonals ein umfassendes Besuchsverbot für alle fünf Klinikstandorte der München Klinik aus. Das Verbot tritt ab sofort in Kraft und gilt bis auf Weiteres für alle klinischen Bereiche – Ausnahmeregelungen betreffen beispielsweise minderjährige Patienten, Geburten oder gesundheitliche Ausnahmesituationen und erfolgen nach Absprache. Gerade ältere Patienten und Patienten mit Vorerkrankungen, die ein höheres Risiko für einen schwereren Covid 19-Verlauf aufweisen, profitieren davon, wenn in der aktuellen Situation anstelle eines persönlichen Besuches mit den Enkeln gemeinsam zum Telefon gegriffen wird. So können sich stationäre Patienten vor den Viren besser schützen. Weitere Informationen: www.muenchen-klinik.de/besuch.

Hygienemaßnahmen beachten

Hygienemaßnahmen beachtenWichtiger denn je sind allgemeine Hygienemaßnahmen und die Einhaltung der Husten- und Niesetikette, sprich sich nicht in die Hände zu husten oder zu niesen, sondern in die Ellenbeuge oder ein Taschentuch, das danach sofort entsorgt wird. Unabdingbar ist es, sich regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen sowie auf das Händeschütteln zu verzichten.

MVG passt Fahrplan an
Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) reagiert auf die Schließung der Schulen und Bildungseinrichtungen und die damit insgesamt einhergehende stark rückläufige Nachfrage: Ab Montag, 16. März 2020 wird der Fahrplan bei U-Bahn, Tram und Bus in einzelnen Bereichen wie folgt angepasst:

• Bei der U-Bahn wird im Berufsverkehr auf die Verstärkerfahrten der U-Bahnlinien U3 (Fürstenried West – Olympiazentrum) und U4 (Theresienwiese – Arabellapark) verzichtet. Beide Linien verkehren damit ganztags im 10-Minuten-Takt. Die U7 fährt zwischen Westfriedhof und Sendlinger Tor. Der Abschnitt zwischen Sendlinger Tor und Neuperlach Zentrum wird von der U7 nicht bedient.
• Bei der Tram wird neben der Verstärkerlinie 28 (Scheidplatz – Sendlinger Tor) die Linie 29 (Willibaldplatz – Hochschule München) ausgesetzt, nachdem der Vorlesungsbeginn an den Hochschulen auf April verschoben wurde.
• Beim Bus entfallen die sogenannten Schulverstärker. Es handelt sich dabei um Busfahrten, die an Unterrichtstagen gezielt für Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden.

Im Zuge der genannten Schließungen hat die Zahl der Fahrgäste bereits abgenommen. Zusätzlich gehen derzeit viele Unternehmen auf Home-Office-Regelungen über, viele Beschäftigte müssen ihre Kinder zu Hause betreuen. Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Personalverfügbarkeit bei U-Bahn, Tram und Bus. Ziel der geplanten vorübergehenden Fahrplanänderungen ist, auch dann einen möglichst stabilen und zuverläs-sigen Betrieb anbieten zu können, falls es vermehrt zu Personalausfällen kommt.

Darüber hinaus ergreift die MVG verschiedene Vorsorgemaßnahmen im Hintergrund, um den ÖPNV als Grundversorgung trotz der Corona-Krise möglichst dauerhaft aufrechterhalten zu können. So wird etwa die Arbeit der Leitstelle dezentralisiert, weil diese insbesondere im Schienenverkehr zwingende Voraussetzung für die Durchführung des ÖPNV ist. Durch die Verteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf zwei Standorte wird das Risiko reduziert, dass die etwaige Erkrankung eines einzelnen Mitarbeiters zu weitreichenden Quarantänemaßnahmen führt und somit die Leitstelle nicht mehr in ausreichendem Umfang besetzt werden kann. Dies könnte zu einer drastischen Reduzierung oder im Extremfall zu einer Einstellung des ÖPNV in München führen.

Wo technisch möglich: Zentrales Öffnen der Türen
Nach wie vor gilt, dass die Türen der Fahrzeuge – soweit technisch möglich – automatisch geöffnet werden, so dass die Fahrgäste den Türtaster nicht selber betätigen müssen. Dies trifft auf nahezu alle Tramzüge und die neuen U-Bahnen (Typ C1 und C2) zu. Beim Bus können in der Regel die ersten beiden Türen zentral geöffnet werden.

Beim Bus wird – wo möglich – der rechte Türflügel der ersten Tür gesperrt, um den Abstand zwischen Fahrgästen und Fahrpersonal zu vergrößern. Zusätzlich bittet die MVG ihre Kundinnen und Kunden mit ihrem Hinweisschild, die Busfahrer nicht anzusprechen. Im Gegensatz zum MVV-Regionalbusverkehr und anderen Verkehrsunternehmen gibt es in den MVG-Bussen von Haus aus keinen Fahrscheinverkauf. Auch ein zwingender Vordereinstieg ist in München im Unterscheid zu anderen Städten nicht vorhanden.