Coronavirus-Update: Lockerung der Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich und Kinos

Coronavirus-Update: Lockerung der Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich und Kinos
Symbolbild

Das Infektionsgeschehen in Bayern hat sich in den letzten Wochen positiv entwickelt. Die Erfahrungen mit der schrittweisen Öffnung des Kulturbereichs haben gezeigt, dass Theater, Konzerthäuser, Kinos etc. bei der Umsetzung von Lockerungsschritten (Begrenzung der Besucherzahlen, Einhaltung von Hygienevorschriften) gewissenhaft vorgegangen sind.

Der Ministerrat hat deshalb beschlossen, die umfassende Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, Kinos etc. in geschlossenen Räumen mit Wirkung zum 1. Juli 2020 zu lockern. Für die Besucher gilt Maskenpflicht nur noch, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Die bestehenden Regelungen für Mitwirkende (grundsätzliche Maskenpflicht, soweit dies nicht zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt oder solange der Mitwirkende noch keinen festen Platz eingenommen hat) bleiben hiervon unberührt.

Das Gesundheitsministerium wird die erforderlichen rechtlichen Anpassungen im Zuge der Fortschreibung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vornehmen.