Covid-19: München Klinik passt Besuchsregelung zum 10. Mai an

Foto: München Klinik (MK)

Besuche zum Schutz von Mitarbeitenden und Patienten weiterhin nur eingeschränkt möglich

Die München Klinik behandelt seit Ende Januar Covid-19-Patienten und hat bereits am 13.3. noch vor den offiziellen Vorgaben ein Besuchsverbot im Sinne der Mitarbeiter- und Patientensicherheit eingeführt. Am Dienstag (5.5.) hat die bayerische Staatsregierung nun umfassende Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen bekannt gegeben, die auch eine Lockerung des allgemein geltenden Besuchsverbots in Krankenhäusern und Pflegeheimen ab 9. Mai einschließen. Die München Klinik passt ihre Besuchsregelung entsprechend der behördlichen Vorgaben an – Besuche werden an allen Standorten der München Klinik ab Sonntag, 10. Mai wieder eingeschränkt möglich sein. Die neue Regelung der München Klinik sieht jedoch weiterhin starke Einschränkungen insbesondere in sensiblen Bereichen mit Risikopatienten vor, die erst schrittweise zu einem späteren Zeitpunkt gelockert werden können. Dieses Vorgehen inklusive Schutz- und Hygienemaßnahmen soll den maximalen Schutz von Mitarbeitenden und den oft älteren und immungeschwächten Patienten in der aktuellen Pandemie-Situation weiterhin und durchgehend sicherstellen.

Diese Besuchsregelung gilt ab Sonntag, 10. Mai an allen Standorten der München Klinik:

Ab 10. Mai 2020 darf eine feste Bezugsperson pro volljährigem Patient während des Klinikaufenthaltes für 60 Minuten (pro Patient/Tag) in den festen Besuchszeiten am Wochenende zwischen 10-12 Uhr und 14-17 Uhr, werktags 14-17 Uhr zu Besuch kommen. Der Zugang ist nur über den Haupteingang möglich.

Die Besucher müssen ihre Identität und Anschrift nachweisen und müssen dazu ihren Personalausweis (alternativ: Pass plus Meldebescheinigung) mitbringen. Der Ausweis wird für die Dauer des Besuchs einbehalten. Alle Besucher müssen sich am Haupteingang registrieren und erhalten dann einen Besucherausweis und einen Mund-Nasen-Schutz, der während des gesamten Aufenthaltes getragen werden muss. Alle Besucher werden außerdem bei der Registrierung nach ihrem Gesundheitszustand befragt – Besuchern mit Erkältungssymptomen und Fieber kann der Zutritt nicht gewährt werden. Außerdem müssen sich alle Besucher an die festgelegten Hygieneregeln halten, auf die am Eingang sowie über Aushänge und auf der Klinikwebseite hingewiesen wird. Dazu gehören die Händedesinfektion beim Zutritt und Verlassen der Klinik sowie nach dem Toilettengang, das Einhalten der Husten- und Niesetikette, das durchgängige Tragen des ausgegebenen Mund-Nasen-Schutzes, ein durchgehender Abstand von 2 Metern zu allen Personen inklusive des besuchten Patienten und die Beschränkung auf einen Besucher pro Patientenzimmer zum gleichen Zeitpunkt. Nach 60 Minuten müssen die Besucher zuverlässig und eigenständig die Klinik verlassen.

Folgende hochsensible Klinikbereiche, in denen besonders schutzbedürftige Patienten behandelt werden, sind von der angepassten Regelung ausgenommen – hier gilt weiterhin ein Besuchsverbot:

  • Covid-Stationen
  • Intensivstationen und Überwachungsstationen
  • Hämatoonkologie
  • Frührehabilitation
  • Geriatrie
  • Notfallzentren (Hinweis: Explizit sind Besucher von Notfallpatienten gemeint. Die Notfallzentren stehen immer uneingeschränkt für die Notfallversorgung zur Verfügung)

Konkret bedeutet das, dass in diesen sensiblen Bereichen, in denen das Besuchsverbot weiterhin uneingeschränkt gilt, auch ab 10. Mai kein Besuch empfangen werden darf.

„Unsere oberste Pflicht ist es, unsere Patientinnen und Patienten vor einer Ansteckung zu schützen“

Die München Klinik hat großes Verständnis für den Wunsch, Besuch zu empfangen, und bittet gleichermaßen um Verständnis, dass die weiterhin geltenden Einschränkungen notwendig sind, um den Schutz von Patienten und Personal gleichermaßen sicherzustellen. Auf Basis der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ist eine schrittweise Anpassung und Lockerung der Beschränkungen vorgesehen. „Unsere oberste Pflicht ist es, unsere Patientinnen und Patienten vor einer Ansteckung zu schützen. Wir sind ein Krankenhaus und die Menschen, die zu uns kommen und dringend unsere Hilfe benötigen, sollen hier sicher sein und ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko die Gesundheitsversorgung erhalten, die sie brauchen. Dieser Verantwortung werden wir weiterhin gerecht und schützen besonders die Patienten, die ein hohes Risiko für einen schweren Infektionsverlauf haben. Deswegen bitten wir, dass Angehörige und Freunde weiterhin beherzt zum Telefonhörer greifen, um mit den ihnen lieben Menschen in Kontakt zu bleiben. Das hat in den vergangenen Wochen sehr gut funktioniert und ich bin überzeugt davon, dass alle Seiten davon profitieren, wenn wir diese Maßnahmen weiterhin beibehalten“, betont Prof. Christoph Dodt, Chefarzt des Notfallzentrums in der München Klinik Bogenhausen. Die München Klinik übernimmt deshalb für die Patienten weiterhin die Kosten für Anrufe in das deutsche Festnetz.

Bereits mit der Einführung des Besuchsverbots im März hatte die München Klinik Sonderregelungen für Patienten in besonderen Umständen definiert, die weiterhin gelten und über die neue Besuchsregelung hinaus gehen. Das betrifft insbesondere minderjährige Patienten, Geburten und Patienten in gesundheitlichen Ausnahmesituationen, wo entsprechend der Patientenbedürfnisse nach Absprache immer Besuche beispielsweise eines Elternteils oder des Partners/der Partnerin möglich waren und weiterhin möglich sind. Die Beschränkung auf 60 Minuten greift hier nicht. Insbesondere bei Geburten hat die München Klinik früh entsprechende Schutzkonzepte erarbeitet, die dem Partner oder der Partnerin die Begleitung der Geburt sowie den Besuch auf der Wöchnerinnenstation ohne erhöhtes Infektionsrisiko für alle Beteiligten durchgehend ermöglicht haben. Diese Konzepte bilden die Grundlage dafür, dass perspektivisch auch in anderen Bereichen die Besuchseinschränkungen schrittweise angepasst werden können. Über Anpassungen wird die München Klinik zeitnah informieren. Für den Moment bedeutet das, dass werdende Mütter weiterhin von ihrem Partner oder ihrer Partnerin in der Geburtsklinik besucht werden können – weitere Familienangehörige, wie beispielsweise die Oma des neugeborenen Kindes, müssen zum Schutz der weiteren Patienten und des Personals aber auch zu ihrem eigenen Schutz das neue Familienmitglied nach Verlassen der Klinik begrüßen.