Das gilt für Münchner Kitas und Schulen ab kommenden Montag

Symbolbild

Nach der Verlängerung des Lockdowns durch die Vereinbarung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen hat der Bayerische Ministerrat am 6. Januar beschlossen, auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten. Des Weiteren wird an den Schulen kein Präsenzunterricht stattfinden, stattdessen erhalten die Schüler*innen Distanzunterricht.

An den Kitas und Schulen wird jedoch eine Notbetreuung angeboten. Dies ist verbunden mit dem gleichzeitigen Appell an die Eltern, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht möglich ist.

Weiterhin Einschränkung in der Kindertagesbetreuung
Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, bleiben bis zum 31. Januar 2021 in Kraft. Das bedeutet, dass der Betrieb der Einrichtungen weiterhin untersagt ist. Eine Notbetreuung wird angeboten für – Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
– Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
– Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben,
– Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Eltern und Erziehungsberechtige werden gebeten, sich bei Bedarf für eine Notbetreuung mit der jeweiligen Einrichtungsleitung in Verbindung zu setzen. Spezielle Berufsgruppen sind dabei nicht festgelegt und die Einrichtungen sollen grundsätzlich keine Nachweise einfordern − etwa für nicht gewährten Urlaub. Sie können sich jedoch von den Eltern mit einem einfachen Formblatt bestätigen lassen, dass die Betreuung nicht auf andere Weise möglich ist.

Unterrichtsbetrieb an den Schulen im Distanzunterricht
An den Schulen findet bis Freitag, 29. Januar, ausschließlich Distanzunterricht statt. Dies gilt für alle Schulen und alle Jahrgangsstufen. Die Schulen leiten dazu alle notwendigen Schritte auf Basis der in der Zwischenzeit erarbeiteten Rahmenkonzepte für den Distanzunterricht in die Wege. Schriftliche Leistungsnachweise sind in dieser Zeit nicht möglich. Hinzu kommen weitere Anpassungen etwa bei den Lehrplaninhalten oder durch die Verschiebung des Termins für das Zwischenzeugnis vom 12. Februar auf den 5. März. Die im Präsenzunterricht bestehenden Rechte und Pflichten für Schüler*innen sowie für Lehrkräfte gelten im Wesentlichen jedoch auch im Distanzunterricht.

Die Schulen bieten eine Notbetreuung an für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 6, Schüler*innen mit Behinderung und Schüler*innen von Förderzentren und Förderschulen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen. Detaillierte Informationen zur Notbetreuung erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten direkt von ihrer jeweiligen Schule. Ergänzend stehen Beratungslehrkräfte sowie Schulpsycholog*innen weiterhin über Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

Sofern es das Infektionsgeschehen bis dahin erlaubt, soll Anfang Februar zumindest in bestimmten Jahrgangsstufen zum Wechsel- oder Präsenzunterricht übergegangen werden. Zudem sollen die Einschränkungen beim Unterrichtsbetrieb im Januar ausgeglichen werden: Im Ministerrat wurde daher entschieden, anstelle der vom 15. bis 19. Februar geplanten Faschingsferien eine zusätzliche Unterrichtswoche stattfinden zu lassen. Der Bayerische Landtag muss den Regelungen am Freitag, 8. Januar, noch zustimmen. Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Maßnahmen und zur Notbetreuung finden sich unter dem Link https://t1p.de/faq-unterrichtsbetrieb, den aktuellen Infos des StMAS unter https://t1p.de/corona-tagesbetreuung sowie unter muenchen.de/corona.