Der Countdown läuft – Rauchwarnmelderpflicht zum 1. Januar 2018

Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchwarnmelder hätten ihr Leben retten können.

Noch 80 Tage haben Eigentümer von Wohnungen und Häusern Zeit, Rauchwarnmelder inihren Gebäuden einzubauen, denn ab dem Stichtag 1. Januar 2018 sind diese Geräte in Bayern sowohl für Neu- (seit 1. Januar 2013) als auch Bestandsbauten Pflicht. Rauchwarnmelder sollen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden. Des weiteren in allen Fluren der Wohnung oder dem Wohnhaus, über die eine Flucht ins Freie
möglich ist.

Der Eigentümer ist für die Installation der Geräte verantwortlich. Verantwortlich für die Überprüfung und das Betriebsbereit halten der Melder ist der Mieter, beziehungsweise der Bewohner einer Wohnung. Der Vermieter kann diese Aufgabe für den Mieter übernehmen. Im Falle eines Eigenheims ist der Eigentümer selbst verantwortlich.

Informationen der Feuerwehr München

• Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen

• Rauchwarnmelderpflicht – Fragen und Antworten

Zur Kampagne „Rauchmelder retten Leben“