Die Hundesteuer 2021 wird fällig

Die Hundesteuer 2021 wird fällig
Symbolbild

Die Stadtkämmerei erinnert alle Münchner Hundehalter*innen daran, dass die Hundesteuer für 2021 bis spätestens Freitag, 15. Januar, zu entrichten ist.

Durch rechtzeitiges Begleichen der Forderungen werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Wurde bereits ein SEPA Basis Lastschriftmandat erteilt, werden die Forderungen zum Fälligkeitstermin von der hinterlegten Bankverbindung durch die Landeshauptstadt München abgebucht. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr. Unter http://muenchen.de/sepa kann ein SEPA-Lastschriftmandat online erteilt werden. Sofern die Stadtkämmerei bisher nicht zur Abbuchung ermächtigt ist, wird gebeten, bei eigenen Einzahlungen oder Überweisungen unbedingt die im letzten Bescheid aufgeführte 13-stellige Kassenkontonummer anzugeben.

Die Stadt München bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Münchner Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.

Konten der Stadtkämmerei bei Geldinstituten in München: Postbank München
IBAN: DE78700100800000919803
BIC: PBNKDEFFXXX
Stadtsparkasse München
IBAN: DE86701500000000203000
BIC: SSKMDEMMXXX
HypoVereinsbank München
IBAN: DE34700202700000081300
BIC: HYVEDEMMXXX

Weitere Infos zur Hundesteuer unter www.muenchen.de/hundesteuer.