Digitale Einreiseanmeldung und Testpflicht – Das gilt bei der Einreise aus Risikogebieten

Digitale Einreiseanmeldung und Testpflicht - Das gilt bei der Einreise aus Risikogebieten
Symbolbild

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss spätestens 48 Stunden später nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Bei besonders betroffenen Gebieten muss ein negatives Testergebnis schon bei der Einreise vorgelegt werden.

Um die Verbreitung des Coronavirus und neuer Mutationen zu verhindern, gelten derzeit besondere Regeln für die Einreise nach Deutschland.

  • Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss spätestens 48 Stunden nach Einreise mit einem negativen Testergebnis nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.
  • Einreisende aus Hochrisikogebieten mit besonders hohen Inzidenzen oder Virusmutationen müssen schon vor Abreise und bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Ohne negatives Testergebnis dürfen Unternehmen wie Fluggesellschaften, aber auch Busse, Bahnen und Fähren sie nicht mehr befördern.

Beim Robert Koch-Institut gibt es eine Übersicht der aktuell ausgewiesenen Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Gebiete mit nachgewiesenen Virusmutationen. Seit dem 22. Januar werden 25 Länder neu als Hochinzidenzgebiete ausgewiesen, darunter zum Beispiel Tschechien, Spanien und die USA. Als Virusvarianten-Gebiete gelten weiterhin Großbritannien, Irland, Südafrika und Brasilien.

Elektronische Einreiseanmeldung und Quarantänepflichten

Zudem müssen Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) nutzen. Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen.

Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin. Einreisende müssen sich zehn Tage in Quarantäne begeben und ihr zuständiges Gesundheitsamt mittels der  digitalen Einreiseanmeldung informieren.

Die Quarantäne endet grundsätzlich frühestens fünf Tage nach der Einreise. Voraussetzung: Frühestens am fünften Tag nach der Einreise wurde ein zusätzlicher Test durchgeführt, der mit einem negativem Testergebnis bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Weitere Informationen finden Sie im ausführlichen Bericht. Das Bundesministerium des Innern zeigt die geltenden Einreiseregelungen auch in diesem Erklärvideo.