Digitales Antennenfernsehen: DVB-T wird abgeschaltet

■   Am 29. März 2017 wird auf das neue TV-Übertragungssignal DVB-T2 umgeschaltet
■   Ältere Flachbildfernseher müssen mit neuem Receiver umgerüstet werden
■   Video-Streaming und IPTV als sinnvolle Alternativen

Am 29. März 2017 wird bundesweit die TV-Übertragungstechnik DVB-T abgeschaltet. Das TV-Signal wird dann über den neuen Standard DVB-T2 in die deutschen Wohnzimmer übertragen. Hintergrund der Umstellung: Der Nachfolgestandard benötigt weniger Übertragungsspektrum. Die frei werdenden Funkfrequenzen können für das mobile Internet genutzt werden und damit den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten beschleunigen. Wer auch nach dem Stichtag das TV-Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das den Nachfolger DVB-T2 unterstützt. Viele Flachbildfernseher, die vor 2015 hergestellt wurden, können das neue TV-Signal nicht verarbeiten. Notwendig ist dann die Anschaffung eines zusätzlichen DVB-T2-Receivers. Zudem wird der Empfang von Privatsendern wie RTL oder Pro7 zukünftig kostenpflichtig. Verbraucher zahlen dafür 69 Euro pro Gerät jährlich. Größter Pluspunkt der neuen Technik ist, dass die TV-Sendungen dann in hochauflösender Qualität übertragen werden. „Ohne neues TV-Gerät oder einen zusätzlichen DVB-T2-Empfänger bleibt ab März das Fernsehbild weg“, sagt Timm Lutter, Bitkom-Experte für Consumer Electronics und Digital Media. „Verbraucher sollten sich frühzeitig informieren, ob sich die Umstellung auf DVB-T2 für sie lohnt. Für viele Haushalte sind Video-Streaming-Angebote und IPTV eine sinnvolle Alternative.“

Im Juni ergab eine Befragung im Auftrag des Bitkom, dass schon heute gut drei Viertel der deutschen Internetnutzer TV-Sendungen, Filme oder andere Videos als Stream im Internet schauen. Dafür ist ein Computer, Tablet oder ein sogenannter Smart-TV erforderlich, also ein TV-Gerät, das mit dem Internet verbunden ist. Aber auch ältere Flachbildfernseher können aufgerüstet werden. Internetfähige Streaming-Adapter wie der Amazon Fire TV Stick, Google Chromecast oder Apple TV ermöglichen Video-Streaming auf allen TV-Geräten, die über einen HDMI-Anschluss verfügen. Private TV-Sender sind auch beim TV-Streaming kostenpflichtig, können aber im Paket in einem Abo-Modell freigeschaltet werden. Dagegen sind die öffentlich-rechtlichen Sender auch hier kostenlos. Größter Vorteil des Video-Streamings: TV-Sendungen können auch nach der Ausstrahlung angeschaut werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Sendungen anzuhalten oder vor- und zurückzuspulen. Darüber hinaus können Filme und Serien gestreamt werden, etwa von Youtube oder von On-Demand-Portalen wie Amazon Video, Apple iTunes, Google Play, Maxdome, Netflix oder Sky Go.

Um die Zukunft von TV und Bewegtbild geht es auch am 26. Januar 2017 auf dem NewTV Summit in Berlin: Dort erläutern nationale und internationale Marktteilnehmer ihre Strategien rund um Live-Streaming, Mobile Video und Virtual Reality und stellen neue Möglichkeiten der Monetarisierung von Bewegtbildern vor. Alle Informationen zu Anmeldung und Programm gibt es unter https://www.newtv-summit.de/.