DPolG Bayern: Erneute Corona-Demonstration nach der Ausgangssperre

Erneute Corona-Demonstration nach der Ausgangssperre
Symbolbild

„Also Normaldenkender wird man das nicht verstehen“

Erneut hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof (BayVGH) eine Corona-Demonstration bis weit nach der Ausgangssperre um 21:00 Uhr genehmigt. Bis 22:15 Uhr durften somit am 31. Januar 2021 rund 300 Personen in München ihren Unmut über die Corona-Maßnahmen kundtun. Jürgen Köhnlein, dem bayerischen Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), fehlt dafür einen Tag danach im Interview mit dem Radiosender Antenne Bayern jedes Verständnis.

„Es fehlt doch jedem das Grundverständnis, dass Demonstrationen, die ja eine gewisse Öffentlichkeit einfordern, damit die Argumente der Demonstranten auch greifbar werden, dann unter Ausschluss der restlichen Öffentlichkeit stattfinden dürfen.“ so Köhnlein. „Hier wird doch um des demonstrieren Willens demonstriert und nicht um die Meinung kundzutun.“ betont Köhnlein gegenüber dem Radiosender.

Der Landesvorsitzende der DPolG Bayern hatte schon im Vorfeld befürchtet, dass der BayVGH erneut so urteilen wird und eine Zeitbeschränkung analog der Ausgangssperre nicht sehen wird. „Deshalb waren wir nicht überrascht, sind aber doch sehr enttäuscht.“

„Die Demokratie wird so ein Ansinnen akzeptieren müssen. Als Normaldenkender wird man es nicht verstehen. Politisch werden wir als Polizeigewerkschaft dieses Unverständnis aber weiterhin offen ansprechen“, so Köhnlein.