Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung zum Abschlussbericht der „Kohlekommission“

Die Stadtwerke München (SWM) begrüßen die heutige Einigung und damit verbundenen Maßnahmenvorschläge der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum gesicherten schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038. Im Jahr 2032 soll überprüft werden, ob der Ausstieg schon 2035 vollzogen werden kann. Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung: „Ich bin überzeugt, dass durch den früheren Ausstieg bereits 2035 die Versorgungssicherheit nicht gefährdet wird. Der Ausstieg ist ein wichtiger Schritt, um die erneuerbaren Energien weiter voran zu bringen“. Konkret einigte man sich darauf bis 2022 insgesamt 12,5 GW Leistung (davon 3 GW Braunkohle) und bis 2030 25,6 GW Leistung vom Netz zu nehmen. Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung: „Der Bericht der Kommission ebnet nun den Weg für die notwendige Dekarbonisierung unserer Wirtschaft für die nächsten Dekaden. Um schnell deutliche CO2-Einsparungen zu erzielen, sollte bei aller Freiwilligkeit über den Zeitpunkt der Stilllegung ein besonderes Augenmerkt auf der Reihenfolge der Abschaltungen der Kohlekraftwerke liegen, die im Rahmen der geplanten Ausschreibungen zwingend berücksichtigt werden muss: Die Reihenfolge in der Auktionierung sollte sich an den CO2-Vermeidungskosten orientieren, außerdem muss gelten: Braunkohle- vor Steinkohlekraftwerken und ungekoppelte vor gekoppelten Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung). Nur so werden die Sektorziele bis 2030 erreicht werden können, die endlich notwendige Planungssicherheit für Unternehmen geschaffen und gleichzeitig Investitionen in erneuerbare Technologien marktgetrieben angereizt.“

Die Allokation des Umstellbonus im KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) ist grundsätzlich richtig, allerdings muss der Umstellbonus im KWKG deutlich erhöht werden, um auch hier relevante Effekte zu erreichen. Als zwingend notwendiges Instrument zur Dekarbonisierung der Wirtschaft und zur Stärkung des Europäischen Emissionshandels sehen die SWM die ab 2021 mögliche Stilllegung von CO2-Zertifikaten, die durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung frei werden. Dr. Bieberbach: „Dies haben wir schon lange gefordert und fühlen uns nun umso mehr bestätigt, da diese Forderung im Abschlussbericht Einzug gehalten hat. Insofern ist zu begrüßen, dass vor allem für den Zeitraum von 2023 bis 2030 bereits konkrete Vorstellungen zum Stilllegungsverfahren vorgelegt wurden.“

Sehr wichtig für die CO2-Reduzierung ist der Vorschlag der Kommission zur Prüfung der Einführung einer CO2-Bepreisung mit Lenkungswirkung auch in den Sektoren außerhalb des Europäischen Emissionshandels. Nur so wird auch aus diesen Sektoren ein größerer Beitrag zum Klimaschutz erreicht werden und gleichzeitig ein wirtschaftlicher Anreiz zur Nutzung der Flexibilitätspotenziale von Power-to-X-Anlagen und anderer innovativer erneuerbarer Technologien für die Wirtschaft geschaffen.

Um die Dekarbonisierungsziele zu erreichen und eine echte Steuerungswirkung über die CO2-Zertifikate zu erzielen sowie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auf europäischer Ebene zu sichern, braucht es zusätzlich einen gemeinsamen europäischen Ansatz wie die Einführung eines europaweiten CO2-Mindestpreises. So wird zusätzlicher Anreiz geschaffen, die konventionelle Stromerzeugung effizienter und umweltschonender zu gestalten und die Attraktivität erneuerbarer Energien erhöht. Dr. Florian Bieberbach: „Nach einem europaweit einheitlichen CO2-Mindestpreis oder der Einführung einer europaweit einheitlichen CO2-Steuer sucht man in den Maßnahmenvorschlägen der Kommission leider vergebens. Ein alleiniger deutscher Ansatz greift hier zu kurz.“

Besonders erfreulich ist die Haltung der Kommission zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Die Förderung der KWK soll fortgeführt und auch ihre Weiterentwicklung durch die Bundesregierung unterstützt werden. Die Kommission empfiehlt, adäquate und langfristige Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen zu schaffen, die Investitions- und Planungssicherheit schaffen. KWK-Anlagen sollen hin zu modernen, flexiblen Strom-Wärme-Systemen weiterentwickelt werden, zu denen neben KWK-Anlagen auch Speicher, Fernwärmenetze, Wärmepumpen, power-to-heat-Anlagen sowie solar- oder geothermische Anlagen gehören. Dr. Bieberbach: „Die SWM haben schon lange die wichtige Rolle der KWK in der Wärmewende auf dem Weg zu CO2-neutraler Fernwärme erkannt. Nur so lassen sich nennenswerte Fortschritte in städtischen Ballungsräumen erreichen. Seit Jahren setzen wir auf den Ausbau und die Weiterentwicklung der KWK, wie auch die ambitionierten Anstrengungen der SWM im Bereich der Geothermie zeigen.“

Gleichzeitig muss das gesamte bestehende System der Entgelte, Abgaben und Umlagen im Energiesektor umfassend überarbeitet werden, zu diesem Ergebnis kam auch die Kommission. Schließlich hemmt das derzeitige System durch überproportionale Belastung von Strom im Vergleich zu anderen Energieträgern die Sektorkopplung und die Nutzung bestehender oder neuer Flexibilitätsoptionen wie Power-to-Gas, Wasserstoff und Speicher bereits seit Jahren. Ein entscheidendes Instrument zur Unterstützung der Sektorkopplung ist die Absenkung der Stromsteuer als dämpfende Wirkung auf die Strompreise, wie auch die Kommission erkannte. Zusätzlich fordert Dr. Florian Bieberbach, dass alle Energieträger sektorübergreifend entsprechend ihren CO2-Emissionen mit einer Umlage auf Basis des jeweiligen Energieverbrauchs belegt werden sollten.