Der 87-Jährige kam zu Fall und schlug mit dem Hinterkopf ungebremst auf den Boden auf. Er erlitt dadurch eine Kopfplatzwunde sowie ein Schädelhirntrauma mit Einblutungen und kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.
Der 36-Jährige konnte vor Ort von anderen Fahrgästen am Einsteigen in die U-Bahn gehindert und bis zum Eintreffen der verständigten Polizeikräfte festgehalten werden.
Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder entlassen, da zu diesem Zeitpunkt der Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt war.
Im Laufe der Zeit verschlechterte sich der Zustand des 87-Jährigen und er verstarb am 25.08.2016 in einem Pflegeheim im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen, die bei der Mordkommission München geführt werden, konnte mittels Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin eine Kausalität zwischen dem Schubsen und den damit verbundenen, letztlich tödlichen Verletzungen des 87-Jährigen belegt werden.
Aufgrund dessen erließ der zuständige Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I Haftbefehl gegen den 36-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Dieser konnte durch Kräfte der Personenfahndung des Polizeipräsidiums München vollzogen werden.