Dreharbeiten enden mit Strafanzeigen

Dreharbeiten enden mit Strafanzeigen
Foto: Bundespolizei

Die Bundespolizei hat ein achtköpfiges Film-Team am Pfingstmontag in Rosenheim wegen Hausfriedensbuchs angezeigt. Die sechs Deutschen und zwei Österreicher im Alter zwischen 21 und 33 Jahren hatten sich in eine ehemalige Lokhalle nahe des Rosenheimer Bahnhofs begeben. Offenkundig hielten sie die Halle als Drehort für geeignet. Um eine Genehmigung für das Betreten des nicht öffentlichen Gebäudes, das sich im Eigentum der Deutschen Bahn befindet, hatten sie sich allerdings nicht bemüht.

Zwar konnte die Film-Crew den Bundespolizisten eine offizielle Drehgenehmigung der Stadt Rosenheim aushändigen. Diese Erlaubnis war aber auf bestimmte öffentliche Flächen, wie etwa den Max-Josefs-Platz oder den Salingarten, beschränkt. Außerdem hatte das Rosenheimer Ordnungsamt gefordert, dass bei den Aufnahmen auf Verlangen ein Hygiene- und Schutzkonzept gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nachgewiesen werden muss. Diesen Nachweis blieben die acht Personen schuldig. Nach einer Belehrung erhielt jeder von ihnen eine Strafanzeige und einen Platzverweis, dem die Gruppe widerspruchsfrei nachkam.