Dreimal Haft fürs Schwarzfahren – Geldstrafen konnten nicht bezahlt werden

Dreimal Haft fürs Schwarzfahren
Foto: Bundespolizei

Am Mittwochnachmittag (16. Januar) kontrollierten Beamte der Bundespolizei drei Männer, die alle wegen Erschleichens von Leistungen zu Geldstrafen verurteilt worden waren. Da keiner der drei bezahlen konnte, wurden sie alle für Ersatzfreiheitsstrafen der Justizvollzugsanstalt überstellt.

Innerhalb von zwei Stunden unterzogen Bundespolizisten am Haupt- und Ostbahnhof aus verschiedenen Anlässen, voneinander unabhängig drei Männer einer Identitätsfeststellung.

Hierbei stellte sich bei allen dreien heraus, dass sie wegen des Erschleichens von Leistungen zu Geldstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt worden waren und bisher ihre Geldstrafen nicht beglichen hatten.

Ein 46-jähriger Ungar wurde mit Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Ravensburg gesucht. Er war wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe von 305,50 Euro oder 15 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft München I suchte nach einem 23-jährigen Afghanen, der wegen Schwarzfahrens zu 228,50 Euro Geldstrafe verurteilt worden war, jedoch nicht bezahlte. Auch er muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen antreten.

Auch ein 36-jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft München I per Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Er hatte eine offene Geldstrafe in Höhe von 2.478,50 Euro, die er auch bei der Bundespolizei nicht bezahlen konnte. Seine Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 80 Tage.

Nachdem die Geldstrafen nicht beglichen werden konnten überstellte die Bundespolizei die Männer der Justizvollzugs-anstalt Stadelheim.