Drohnen als fliegende Helfer auf dem Acker

– Drohnen werden in der Landwirtschaft an Bedeutung gewinnen
– Noch ist ihr Einsatz eher gering
– Wichtig sind praxistaugliche Einsatzbedingungen

Sie versorgen den Acker punktgenau, vermessen Land und machen Luftbilder der Pflanzenbestände: Drohnen können für Landwirte geniale Helfer sein. Eingesetzt werden die unbemannten Luftfahrzeuge allerdings erst spärlich: Bislang nutzen 4 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe Drohnen. Weitere 4 Prozent planen und jeder Sechste (16 Prozent) diskutiert den Einsatz von Drohnen. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unterstützt vom Deutschen Bauernverband unter 521 Landwirten und Lohnunternehmern. Lohnunternehmer arbeiten als Dienstleister für Landwirte – meist ohne eigene Fläche und ohne eigene Tiere. „Ausgestattet mit Sensoren, Kameras und GPS-Empfängern helfen Drohnen, die Landwirtschaft noch effizienter und umweltschonender zu gestalten. Pflanzenschutzmittel können so etwa präziser ausgebracht werden. Dadurch werden nicht nur Umwelt, Ackerboden und Pflanze geschont, sondern auch Kosten für die teuren Pflanzenschutzmittel eingespart“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Aus Luftbildern, die Drohnen erstellen, können Landwirte außerdem aussagekräftige Erkenntnisse zum Zustand ihrer Pflanzen und Böden gewinnen.

Knapp jeder zweite Landwirt oder Lohnunternehmer (45 Prozent) erwartet den Durchbruch für die fliegenden Agrarhelfer bis 2030. Drohnen könnten zum Beispiel helfen, Rinder und Schafherden zu überwachen und zu hüten. „Der flächige Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft ist zwar noch ein Zukunftsszenario. Wir sehen aber, dass das Interesse der Branche groß ist und sich die Technologie in absehbarer Zeit in der Landwirtschaft durchsetzen wird“, sagt Rohleder.

Allerdings glauben auch 53 Prozent, dass Drohnen im Jahr 2030 noch eher wenig oder überhaupt nicht verbreitet sein werden. „Die komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind Ursache dafür, dass der Einsatz von Drohnen nicht schon stärker vorangeschritten ist. Derzeitige und künftige Einsatzmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft dürfen im Hinblick auf die anstehende Neuregelung zum Betrieb von Drohnen im Rahmen des Luftverkehrsgesetzes nicht eingeschränkt werden. Die Einsatzbedingungen müssen praxisverträglich bleiben“, fordert Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes. Zur Wahrung und Sicherstellung der Datenschutzinteressen der Landeigentümer und -nutzer müsse außerdem sichergestellt werden, dass die Flächen von Dritten nicht ohne vorherige Zustimmung oder zu missbräuchlichen „Ausforschungsflügen“ überflogen werden dürfen.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 521 Landwirte und Lohnunternehmer befragt.