„Dumm gelaufen“ – 49-Jähriger bei Abgabe einer Fundsache festgenommen

Foto: Bundespolizei

München, 13.01.2017. Wenige Stunden vor dem oft als Schicksalsträchtig bezeichneten Freitag, den 13. nahmen Beamte der Bundespolizei einen 49-Jährigen fest, der zur Haftvollstreckung ausgeschrieben war.

Ein 49-Jähriger aus Tschechien kam am Donnerstagnachmittag  (12. Januar) gegen 17 Uhr zur Wache der Bundespolizei. Er wollte eine Fundsache abgeben. Bei einem Datenabgleich wurde festgestellt, dass der 49-Jährige von der Staatsanwaltschaft München II zwecks nichtbeglichener Geldstrafe (400 €) wegen Leistungserschleichung zur Strafvollstreckung und dafür zur Fahndung ausgeschrieben worden war.

Da er den Betrag nicht aufbringen konnte, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verbüßen. Bevor er jedoch in die Hände der Justiz übergeben werden konnte, musste er zwecks ärztlicher Untersuchung und Behandlung einer Entzündung zunächst unter Bundespolizeibegleitung in eine Münchner Klinik transportiert werden. Erst als dort die Haftfähigkeit bestätigt worden war, konnte er einer Justizvollzugsanstalt zugeführt werden.