Dumm gelaufen: Pkw-Fahrer kann bei Abholung seines Fahrzeugschlüssels keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen

Symbolbild

Am Sonntag, 18.02.2018, gegen 09.30 Uhr, beobachtete eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion 16 (Hauptbahnhof) einen 54-jährigen Münchner, der seinen Pkw im absoluten Haltverbot in der Bayerstraße unverschlossen und mit laufendem Motor abstellte und sich Richtung Hauptbahnhof entfernte.

Die Polizeibeamten warteten kurze Zeit auf die Rückkehr des Mannes. Nachdem dieser nach 5 Minuten nicht zurück zu seinem Fahrzeug kam, zogen die Beamten den Schlüssel und versperrten den Wagen zur Sicherung des Eigentums.

Der 54-Jährige kam später zu Polizeiinspektion 16, um seinen Schlüssel abzuholen. Er zeigte einen griechischen Führerschein vor.

Eine kurze Recherche ergab, dass gegen den Mann bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt wurde. Gerichtlich wurde dem 54-Jährigen bereits im Jahre 2002 die Gültigkeit seiner griechischen Fahrerlaubnis in Deutschland aberkannt. Es besteht somit der dringende Verdacht, dass der 54-Jährige erneut ein Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis begangen hatte.

Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Das Fahrzeug konnte durch einen Bekannten im Beisein des 54-Jährigen abgeholt werden.