Einreise aus Risikogebiet zum Einkaufbummel ohne negativen Test nicht erlaubt

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Keine Ausnahme der Einreise-Quarantäneverordnung

Im Vorfeld des morgigen Staatsfeiertags in Österreich hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml darauf hingewiesen, dass es keine Quarantäne-Ausnahmen zum Zweck des Einkaufens gibt. Die Ministerin stellte am Sonntag klar: „Auch wenn wir unsere österreichischen Nachbarn unter normalen Umständen gerne bei uns haben – einegrenzüberschreitender Reiseverkehr nur für den Einkaufsbummel ist bei der derzeitigen Corona-Infektionslage keine gute Idee und daneben nicht erlaubt! Die täglich steigenden Zahlen sind besorgniserregend. Kontakte jeglicher Art sind so weit irgend möglich zu vermeiden – im Inland wie auch grenzüberschreitend.“

Die Ministerin erläuterte: „Die Quarantänepflicht gilt für jeden, der aus einem ausländischen Risikogebiet nach Bayern einreist. Ein Einkauf, und sei er noch so kurz, bildet keine Ausnahme. Lediglich ein negativer Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, kann von der Quarantänepflicht befreien.“

Nach der geltenden Einreise-Quarantäneverordnung ist jeder, der sich länger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat und nach Bayern einreist, verpflichtet, in Quarantäne zu gehen. Die Ministerin unterstrich: „Und das ist bei in Österreich Wohnenden der Fall. Dadurch gilt die 48-Ausnahme-Regelung grundsätzlich nicht für Menschen die dauerhaft in einem Risikogebiet leben und von dort nach Bayern einreisen.“

Die Ministerin ergänzte: „Ich bitte alle den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Es ist jetzt nicht die Zeit des Reisens und Treffens. Wir wollen eine Ausbreitung des Virus so weit es irgend geht vermeiden.“