Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer

Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer
Symbolbild

Regelung erforderlich, um die Infektionsgefahren im grenzüberschreitenden Verkehr zu minimieren

Saisonarbeitskräften und Erntehelfern wird die Einreise nach Deutschland im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen ab heute, 25.03.2020, 17:00 Uhr, nicht mehr gestattet.

Dies hat Bundesinnenminister Seehofer nach Abstimmung im Bundeskabinett zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus angeordnet.

Die Regelung gilt für Einreisen aus Drittstaaten, Großbritannien sowie EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden (u. a. Bulgarien und Rumänien) und für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt wurden.

Diese zusätzlichen Einreisebeschränkungen sind erforderlich, um die Infektionsgefahren im grenzüberschreitenden Verkehr zu minimieren. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.