Eintragungszeitraum zum Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ startet

Eintragungszeitraum zum Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ startet
Symbolbild

Von Donnerstag, 31. Januar, bis Mittwoch, 13. Februar, liegen die Eintragungslisten zum Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ aus. In der Landeshauptstadt gibt es an sieben Orten die Möglichkeit, sich einzutragen: in der Stadtinformation am Marienplatz, im Kreisverwaltungsreferat an der Ruppertstraße und in den fünf Bezirksinspektionen. Jede und jeder Stimmberechtigte darf sich jeweils einmal auf einer Liste eintragen, um das Volksbegehren zu unterstützen. Detaillierte Informationen zu den Eintragungsräumen und den Öffnungszeiten für die Eintragung gibt es im Internet auf www.muenchen.de/volksbegehren.

Stimmberechtigt sind alle Münchnerinnen und Münchner, die folgende Voraussetzungen erfüllen: deutsche Staatsbürgerschaft, am 13. Februar mindestens 18 Jahre alt, mit Hauptwohnsitz seit dem 13. November oder länger in Bayern gemeldet und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen. Wichtig: Die Stimmberechtigung ist beim Eintragen mit einem Personalausweis, Reisepass oder einem Führerschein, der nicht älter als zehn Jahre alt sein darf, nachzuweisen.

Stimmberechtigte Münchnerinnen und Münchner, die im zweiwöchigen Eintragungszeitraum keine Möglichkeit haben, sich in München einzutragen, können sich mit einem Eintragungsschein in einer anderen bayerischen Gemeinde ihrer Wahl eintragen. Eintragungsscheine können per Formular beantragt werden. Das Formular gibt es im Internet online auf www.muenchen.de/volksbegehren und es kann auch schriftlich beim Kreisverwaltungsreferat Wahlamt, Postfach 80466 München, per Fax an 233-4 57 72 oder per E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de bestellt werden. Der Eintragungsschein wird per Post versandt oder die stimmberechtigte Person kann ihn persönlich beim Wahlamt im Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, Zimmer 3110, abholen.

Stimmberechtigte, die ihre melderechtliche Hauptwohnung in einer anderen bayerischen Gemeinde haben und dort im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen in ihrer Heimatgemeinde einen Eintragungsschein beantragen, wenn sie sich in einem Münchner Eintragungsraum für das Volksbegehren eintragen möchten. Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, können per Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Für Fragen zum Volksbegehren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts per E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de oder unter der Wahlhotline 233-9 62 33 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ sind unter http://www.muenchen.de/volksbegehren abrufbar. Dort gibt es ab Freitag, 1. Februar, eine Statistik mit tagesaktuellen Zahlen, wie viele Personen sich in München für das Volksbegehren eingetragen haben.