Ende der Binnengrenzkontrollen mit Ablauf des 15. Juni 2020

Grenzkontrollen
Symbolbild

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat das Bundeskabinett heute darüber unterrichtet, dass die wegen der Corona-Pandemie eingeführten Grenzkon-trollen an unseren innereuropäischen Binnengrenzen mit Ablauf des 15. Juni 2020 enden. Das betrifft die Grenzen zu Österreich, Frankreich, der Schweiz, Italien und Dänemark. Die temporären Binnengrenzkontrollen im Luftverkehr bei Einreisen aus Spanien enden nach gemeinsamer Abstimmung in beiden Richtungen zum 21. Juni 2020.

Mit dieser Entscheidung entfällt generell bei Reisen aus anderen Staaten der EU nach Deutschland das Erfordernis eines triftigen Einreisegrundes. Dies gilt auch für Einreisen aus den Schengen-assoziierten Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island sowie dem Vereinigten Königreich. Für Reisen aus touristischen und anderen Grünen gelten die Reisehinweise und -warnungen des Auswärtigen Amtes.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Die Pandemie ist in Europa zwar deutlich eingedämmt, aber noch nicht vorüber. Es ist weiterhin verantwortliches Verhalten und Vorsicht geboten. Sollte sich das Infektionsgeschehen deutlich erhöhen, wird die Bundesregierung die erforderlichen Maßnahmen prüfen und gegebenenfalls einleiten.“

Die Bundesregierung hat mit ihren Zahlreichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ganz erheblich dazu beigetragen, das Infektionsge-schehen in Deutschland zu bremsen. Der deutliche Rückgang der täglichen Neuinfektionen erlaubt es nun, nun Stück für Stück zur Normalität zurückzukehren.

Die aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen erfolgenden vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze sind dagegen unter anderem aufgrund des fortbestehenden illegalen Migrationspotentials auf der Balkanroute unverändert erforderlich.

Der Bundesinnenminister hat sie zuletzt mit Wirkung bis 12. November 2020 auf Grundlage der Art. 25 bis 27 des Schengener Grenzkodex neu angeordnet.