Ende der Stallpflicht für Geflügel

Ende der Stallpflicht für Geflügel

Die Stallpflicht für Geflügel in München ist aufgehoben, ebenso das Fütterungsverbot für wildlebende Wasservögel. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen in Bayern war in den vergangenen Wochen rückläufig. Im Zeitraum der Aufstallung war in der Landeshauptstadt kein vermehrtes Sterben von Wildvögeln zu beobachten. Ebenso zeigten Untersuchungen im Rahmen des Monitorings bei Wildvögeln keine weiteren Funde der hochpathogenen aviären Influenza, also der Geflügelpest, in Bayern.

Damit können jetzt gewerblich oder privat gehaltene Bestände von Vögeln wieder aufs Freigelände und müssen nicht länger in geschlossenen Ställen gehalten werden. Alle Halter*innen von Geflügel sind aber nach wie vor zur Sorgfalt bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen. Das konsequente Beachten von Hygienemaßnahmen bietet den besten Schutz vor einem Einschleppen der Geflügelpest in Bestände von gehaltenen Vögeln. Das gilt für kommerzielle und Hobby-Haltungen glei- chermaßen. Die städtischen Regelungen, ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen für Geflügelhalter*innen und aktuelle Informationen zur Geflügelpest gibt es auf www.t1p.de/gefluegelpest-muenchen.