Energiekostenzuschuss für München-Pass-Berechtigte beschlossen

Der Stadtrat hat in der heutigen Vollversammlung als freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München einen unbürokratischen und schnellen Energiekostenzuschuss für München-Pass-Berechtigte beschlossen. Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses ab 1. Juli 2022 ist, dass der Gesetzgeber in Berlin keine gesetzliche Leistung für denselben Zweck einführt.

Wenn es keine gesetzliche Zahlung geben wird, können sowohl hilfeberechtigte Bürger*innen als auch Münchner*innen mit einem Einkommen bis zur Armutsgrenze den Zuschuss beantragen. Die Höhe des Zuschusses wurde auf maximal 50 Euro für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte sowie auf maximal 100 Euro ab einem Drei-Personen-Haushalt begrenzt. Bürgermeisterin Verena Dietl: „Die Energiekosten steigen in Deutschland schon seit Jahren kontinuierlich. Und damit steigt auch das Risiko, dass Menschen in Armut geraten, weil sie ihre Heiz- und Stromkosten nicht mehr zahlen können. Die Stadt finanziert schon seit langem eine Reihe von Maßnahmen, um Energiearmut zu verhindern und Betroffene zu unterstüt- zen und zu beraten. Mit diesem Energiekostenzuschuss weiten wir dieses freiwillige Engagement nochmal aus.“

Das Sozialreferat und die Wohlfahrtsverbände haben bereits im Jahr 2006 mit den Stadtwerken München eine Kooperationsvereinbarung zur Vermeidung und Behebung von Sperrungen von Energie für Härtefälle beschlossen. Münchner Haushalte mit geringem Einkommen können sich bei Androhung einer Sperrung des Haushaltsstroms oder Heizenergie an ihr zuständiges Sozialbürgerhaus bzw. Jobcenter oder die Schuldner- und Insolvenzberatung wenden. Dort wird geprüft, ob es sich um einen sogenannten Härtefall handelt, für den der Härtefallfonds zur Verfügung steht, der aus Stiftungsmitteln des Sozialreferats oder der Wohlfahrtsverbände finanziert wird. Bei Vorliegen eines Härtefalls wird eine Vergleichsvereinbarung mit den SWM geschlossen. Einen finanziellen Beitrag leisten dann die SWM, die auf einen Anteil ihrer Forderungen verzichten, der Härtefallfonds sowie die Bürger*innen selbst.

Auf diese Unterstützungsangebote machen die SWM in ihrem Mahnschreiben zu Ankündigung von Stromsperrungen aufmerksam. Das Sozialreferat vermittelt zudem seit vielen Jahren Haushalte mit Energieschulden bei Bedarf an kostenlose Energieberatungen.
Eine Vergleichsvereinbarung mit anderen Energieanbieter*innen kam bisher leider nicht zustande, da andere Energieversorger*innen nicht auf die vorgeschlagene Schuldenregulierung, die einen Verzicht auf Forderungen beinhaltet, eingegangen sind.