Enkeltrickbetrüger zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

München, 14.12.2016. Bereits im Mai 2016 wurde im Rahmen einer Pressekonferenz die Festnahme von Enkeltrickbetrügern in Polen vermeldet.

Am Donnerstag, 08.12.2016 erging nun nach insgesamt neun Verhandlungstagen ein Urteil gegen die Täter. Die Strafkammer des Landesgerichts München verurteilte einen 29-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Das Gericht betonte dabei ausdrücklich die besonders perfide Vorgehensweise der Bande, die dem Angeklagten ein Luxusleben ermöglichte, ohne dass er jemals einer legalen Beschäftigung nachgegangen sei.

Der Mann musste zudem eine Entschädigungszahlung in Höhe von 18.000 Euro an zwei seiner Opfer leisten.
Seine 23-jährige Ehefrau wurde freigesprochen, da im Rahmen der Beweisaufnahme keinerlei Beweise dafür gefunden werden konnten, dass sie aktiv am Tatgeschehen teilgenommen habe.