Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erklärt das Referat für Gesundheit und Umwelt:

Aus dem bisher bekannt gewordenen Tenor der Entscheidung geht nicht hervor, ob Kommunen selbst außerhalb eines Luftreinhalteplans tätig werden und Fahrverbote verhängen können. Die Landeshauptstadt München wird daher die Entscheidungsgründe abwarten und gemeinsam mit dem für die Luftreinhaltung zuständigen Freistaat Bayern genau prüfen, welche möglichen Schritte für die Situation in München abzuleiten sind. Sofern das Bundesverwaltungsgericht den vom VG Düsseldorf vorgeschlagenen Weg der streckenbezogenen Fahrverbote auf Grundlage der StVO bestätigt, ist festzuhalten, dass die Situation nicht auf München übertragbar ist. Eine Voruntersuchung der Münchner Verwaltung ergab (vgl. Sitzungsvorlage 14-20 / V 10628), dass streckenbezogene Fahrverbote weder verursachergerecht, noch aufgrund der fehlenden sichtbaren Kennzeichnung der entsprechenden Fahrzeuge kontrollierbar und damit nicht vollziehbar umzusetzen sind. Sollten alle von NO2-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßenabschnitte für Diesel-Fahrzeuge in München gesperrt werden, wäre dies mit einem Aufwand von rund 130.000 Straßenschildern im Stadtgebiet zu Kosten von über 18 Millionen Euro sowie mit einem Zeitaufwand von 2 bis 3 Jahren zur Bestellung, Produktion und Aufstellung der Straßenschilder verbunden. Zudem müssten dauerhaft rund 100 Personalstellen für die Prüfung und Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für betroffene Anwohner und Anlieger in der Stadtverwaltung eingestellt werden.

Nach einer aktuellen, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt beauftragten Modellrechnung, wird in München an 24 Prozent des 511 Kilometer langen Hauptverkehrsstraßennetz der Grenzwert für den Jahresmittelwert von NO2 überschritten, das sind insgesamt 123 Kilometer. Jede einzelne Streckensperrung hätte eine Wechselwirkung mit anderen Bereichen, so dass eine reine räumliche Verlagerung des Verkehrs und damit eine Verschlechterung der Luftsituation an anderer Stelle die Folge wären. Ein solcher Flickenteppich würde die Stadt lahm legen. Der Verkehr würde in Nebenstraßen und Wohngebiete verschoben, was keine Verbesserung und keine Lösung der Luftsituation wäre. Insgesamt wäre die Bündelungsfunktion der Hauptverkehrsstraßen aufgrund kurzer streckenbezogener Fahrverbote verloren. Auch die Kontrollierbarkeit ist nicht gegeben, denn von außen sieht man keinem Fahrzeug an, ob es dieselbetrieben ist.

Streckenbezogene Fahrverbote allein an den Stellen, an denen Grenzwertüberschreitungen gemessen und nicht nur berechnet wurden (Landshuter Allee und Stachus), sind in der Sache zur Verbesserung der Luftsituation im Stadtgebiet ebenfalls keine Lösung.

Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Situation in Stuttgart wird zu prüfen sein, ob – sofern der Bund nicht tätig wird – der Freistaat die notwendige Beschilderung schaffen kann, um nur noch emissionsarmen Dieselfahrzeugen die Zufahrt in die Umweltzone zu ermöglichen. Diese Lösung wäre jedoch nach wie vor ohne bundeseinheitliche Plakette nicht kontrollierbar und damit nicht vollziehbar.

Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Bundesverwaltungsgericht die Verhältnismäßigkeit der zu ergreifenden Maßnahmen in den Luftreinhalteplänen stark betont und die Notwendigkeit eines stufenweisen Vorgehens und damit von Übergangsfristen und auch von Ausnahmeregelungen sieht.

Damit werden die Auffassung und der vorgeschlagene Weg der Landeshauptstadt zur Weiterentwicklung der Münchner Umweltzone bestätigt. Auch nach der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist für eine bundeseinheitliche Handhabung nach wie vor der Bund aufgefordert, die notwendige(n) Plakette(n) zu schaffen, um eine Weiterentwicklung des Instruments Umweltzone zu ermöglichen.

Münchens Umweltreferentin Stephanie Jacobs: „Die Entscheidung geht in die richtige Richtung, Umweltzonen dürfen über Luftreinhaltepläne von den dafür zuständigen Ländern weiterentwickelt werden. Damit kein länderabhängiger Flickenteppich entsteht und die Bürger wissen, in welche Städte sie einfahren dürfen, ist jetzt allerdings mehr denn je der Bund gefordert, den notwendigen Rahmen zu setzen. Für eine einheitliche und gerechte Vollziehbarkeit und Kontrolle ist eine Kennzeichnung der Fahrzeuge mit Plaketten notwendig, ebenso wie bundesweit einheitliche Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen. Nur so gibt es endlich Transparenz und Klarheit für Bürger und Wirtschaft. Ich plädiere zudem für verpflichtende und wirksame Nachrüstungen durch die Autoindustrie und eine flankierende Abwrackprämie für stark NO2-emittierende Fahrzeuge, um möglichst rasch sauberere Autos auf unseren Straßen zu haben.“