Erfolgreiche Personenkontrollen

Foto: Bundespolizei

Der Hauptbahnhof der bayerischen Landeshauptstadt war in den ersten 17 Tagen des neuen Jahres kein gutes Pflaster für Personen, die von Gerichten verurteilt worden waren und die ihre Strafen nicht beglichen hatten. Aber auch andere Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen, teilweise auch international zur Fahndung oder Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben sind, werden bei den Kontrollmaßnahmen regelmäßig entdeckt.

Die Staatsanwaltschaften schreiben Straftäter zur Fahndung aus und wenn die Bundespolizei diese Personen antrifft, wird die Strafe „vollstreckt“. Wer z.B. eine Geldstrafe nicht begleichen kann, wird zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe den Justizbehörden zugeführt. Bereits zehn solcher Straftäter konnten 2017 bei Datenabgleichen in München festgestellt werden. Die zehn Verurteilten, darunter zwei deutsche Staatsangehörige und acht ausländischer Nationalität hatten Geldstrafen in Gesamthöhe von 7.419,47 € nicht den Justizkassen zugeführt. Bei den Strafverfahren handelte es sich um Straftaten wie Hausfriedensbruch, Erschleichen von Leistungen, Diebstahl, Betrug oder Verstößen, wie z.B. gegen das Waffengesetz. In den meisten dieser Fälle konnten die Geldstrafen nicht beglichen werden. 596 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten waren deswegen angedroht. In vier weiteren Fällen konnte die Bundespolizei je zwei deutsche und ausländische Staatsangehörige in München antreffen, die per Untersuchungshaftbefehl von Staatsanwaltschaften zur Fahndung ausgeschrieben worden waren. Elfmal wurden die von den Ausschreibungen Betroffen im Hauptbahnhof, zweimal im Ostbahnhof und einmal am Haltepunkt Laim angetroffen.

In drei der jüngsten Fälle konnten einmal Beamte der Bayerischen Landespolizei und zwei andere Male Streifen der Bundespolizei am Dienstag (17. Januar) drei Polen am Hauptbahnhof festnehmen.

Gegen 11:35 Uhr wurde ein 39-jähriger kontrolliert. Der anschließende Datenabgleich erbrachte einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahl. Der Mann hatte eine Geldstrafe von 900 Euro nicht beglichen und muss nun voraussichtlich für die kommenden 60 Tage in Haft.

Ein 52-Jähriger wurde gegen 13:50 Uhr dabei beobachtet, wie er an einem Süßigkeiten-Verkaufsstand im Hauptbahnhof „Leckereien“ einsteckte und wegging ohne zu bezahlen. Bei der anschließenden Kontrolle förderte ein Datenabgleich einen Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I, ebenfalls wegen Diebstahl, zu Tage.

Gegen 20:40 Uhr brachte eine Personenkontrolle am Hauptbahnhof eine nicht beglichene Geldstrafe in Höhe von 200 Euro wegen Erschleichen von Leistungen ans Licht.

Alle drei Männer wurden den Justizbehörden überstellt.

Den Beweis „guter Näschen“ bei Kontrollen ausgesuchter Personen erbrachten Beamte der Münchner Bundespolizei auch bei weiteren Fällen am Dienstag (17. Januar):

Gegen 11:20 Uhr wurden ein 18-jähriger Libyer und ein 24-jähriger Marokkaner am Rangierbahnhof überprüft. Woher die beiden kamen ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Beide hatten angegeben keine Identitätspapiere zu besitzen. Bei einer Fast-ID-Überprüfung kam heraus, dass sie bereits in Italien registriert und zur Einreiseverweigerung nach Deutschland notiert waren. Gegen den 24-jährigen Marokkaner lag zudem ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Totschlags vor. Beide wurden der Landespolizei zur weiteren Sachbearbeitung übergeben.

Beim Schutz privater Rechte für die Deutsche Bahn wurde am S-Bahnhaltepunkt Karlsfeld gegen 15 Uhr ein 28-Jähriger aus dem Kosovo festgestellt. Dabei erbrachte ein Datenabgleich eine italienische Ausschreibung. Darin  ging es um den Aufenthaltsstatus des Mannes, der sich zuletzt ca. vier Wochen in Deutschland und davor rund drei Monate in Italien aufgehalten haben soll. Auch der Kosovare wurde der Landespolizei zugeführt.

Bereits am Montagabend (16. Januar) waren ein 24-jähriger Tunesier und eine 19-jährige Italienerin gegen 21:30 Uhr im Hauptbahnhof kontrolliert worden. Beide zeigten Zustellungsvollmachten aus Mannheim vor, wo gegen sie bereits wegen Erschleichen von Leistungen strafrechtlich ermittelt wird. Wegen Ungereimtheiten in ihren Angaben wurden sie zur Dienststelle verbracht. Hier stellte sich heraus, dass sich die zunächst gegenüber den Behörden angegebenen Personalien als falsch erwiesen. Der 24-jährige Tunesier wurde bereits in Italien registriert- Er erhielt dort keinen Aufenthaltstitel und soll seit Oktober 2016 abgeschoben werden. Bei der 19-jährigen Italienerin wurde eine italienische Identitätskarte aufgefunden, bei der der Verdacht besteht, dass das Lichtbild ausgetauscht wurde. Beide Personen wurden zwecks weiterer Ermittlungen der Landespolizei übergeben.