Ermittlungen gegen mehrere Polizeibeamte

Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft München II führt zusammen mit dem Polizeipräsidium München seit Ende November Ermittlungen wegen eines möglichen Sexualdelikts. Dieses steht im Zusammenhang mit einem privaten Lokalbesuch von Polizeibeamten im Landkreis Miesbach. Die polizeilichen Ermittlungen in diesem Fall sind vorerst abgeschlossen, der Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft vorgelegt. In diesem Rahmen ist seit Mitte Dezember ein Beamter des BLKA suspendiert. Nähere Auskünfte bzgl. dieses Ermittlungsverfahrens obliegen der Staatsanwaltschaft München II.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurde das private Handy eines Polizeibeamten der 3. Einsatzhundertschaft (Unterstützungskommando – USK) der Münchner Polizei, der im oben genannten Verfahren als Zeuge geführt wird, bis in den Februar dieses Jahres ausgewertet. Dabei wurden im überwiegend privaten sowie unkritischen Kommunikationsverlauf einer App mit anderen aktiven und ehemaligen Angehörigen seines Zuges vereinzelte Medieninhalte festgestellt, die eine straf- bzw. dienstrechtliche Bewertung erfordern. Die Leitungsebene weder der Dienststelle noch des Einsatzzuges war in diese Kommunikation eingebunden.

Die polizeilichen Ermittlungen werden vom BLKA, Sachgebiet 131 – interne Ermittlungen – durchgeführt.

Hierbei wird konkret u.a. das Teilen von zwei auf Youtube zugänglichen Videos in der App hinsichtlich möglicher antisemitischer Aspekte (keine Gewaltvideos) überprüft. Auch die Benutzung eines Distanz-Elektro-Impuls-Geräts (sog. „Taser“) gegenüber anderen Kollegen des USK im Rahmen der Ausbildung an diesem Gerät, entgegen der klaren dienstlichen Weisung, keine Selbstversuche durchzuführen, wird einer Überprüfung unterzogen. Außerdem wurde im Fotoarchiv des Handys ein Foto von einer Hakenkreuzschmiererei auf einem Betonsockel in einem Münchner Park gefunden. Auch hier wird aktuell eine mögliche Strafbarkeit geprüft. Nähere Auskünfte zu diesen Ermittlungsverfahren obliegen der Staatsanwaltschaft München I.

In diesem Kontext wurden sofort mit Bekanntwerden der ersten Verdachtslage beginnend mit dem 08.02. sukzessive insgesamt vier Beamte des USK München, gegen die strafrechtlich ermittelt wird, und ein Beamter des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd vom Dienst suspendiert. Weitere acht Beamte des gleichen Einsatzzuges und ein Beamter des SEK wurden wegen ihrer Äußerungen im Kommunikationsverlauf der App, die jedoch unterhalb einer Strafbarkeit liegen, aus ihren Einheiten genommen und müssen seit dem 01.03. ihren Dienst auf anderen Dienststellen außerhalb geschlossener Einheiten verrichten. Ihre Beiträge werden dienstrechtlich überprüft und wurden bereits der Staatsanwaltschaft München I zur Kenntnis gegeben.

Die Reaktion des PP München, des Bayerischen Landeskriminalamtes und des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd zeigen, dass hinsichtlich derartiger Verhaltensweisen eine hohe Sensibilität herrscht und bereits bei einem ersten Verdacht sofort die notwendigen straf- und dienstrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Polizeipräsident Andrä: „Das in den ersten Ermittlungsergebnissen festgestellte Verhalten ist völlig inakzeptabel und ansehensschädigend. Auf eine derartige Verhaltensweise haben wir schnell und konsequent reagiert. Dies werden wir auch künftig tun.“

Nachtrag:
Ermittlungen gegen Beamte der Bayerischen Polizei – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sichert vollumfängliche Aufklärung zu

Ermittlungen gegen Beamte der Bayerischen Polizei – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sichert vollumfängliche Aufklärung zu: Strafrechtliche Ermittlungen und disziplinarrechtliche Maßnahmen – Derzeit sechs Polizisten suspendiert – Weitere Beamte versetzt

Klare Konsequenzen hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mit Blick auf die derzeit laufenden Ermittlungen gegen mehrere Beamte der Bayerischen Polizei angekündigt: „Was sich nach bisherigen Erkenntnissen abgespielt haben soll, ist völlig inakzeptabel und bestürzend. Das widerspricht allen Werten, für die die Bayerische Polizei steht. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an der lückenlosen und nachhaltigen Aufklärung.“ Herrmann machte deutlich: „Auch wenn wir hinsichtlich der strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Konsequenzen die weiteren Ermittlungen noch abwarten müssen: Wir dulden bei der Bayerischen Polizei auch im privaten Bereich nicht, dass beispielsweise über das Internet bezogene Inhalte mit rechtsextremen, fremdenfeindlichen oder antisemitischen Bezug verbreitet werden. Wer sich derart verhält, hat in den Reihen der Polizei nichts zu suchen. Auch die eines Polizisten unwürdigen Verhaltensweisen, die zwar nicht strafbar sein mögen, aber jedes Anstandsgefühl verletzen, verstoßen gegen die besonderen Dienstpflichten von Polizeibeamten und werden für die Betroffenen nicht folgenlos bleiben.“

Der Innenminister erklärte weiter: „Ich bedauere solch unsägliches Verhalten einzelner Polizisten außerordentlich. Diese Beamten schaden dem guten Ruf der gesamten Bayerischen Polizei, die hervorragende Arbeit leistet. Jeder Polizeibeamte muss sich vorbildlich verhalten und insbesondere die Menschenwürde wahren. Gerade deshalb ist es wichtig, dass das Polizeipräsidium München umgehend reagiert und Polizeipräsident Hubertus Andrä den betroffenen Zug der USK-Einheit ganz erheblich umbesetzt hat.“ Herrmann verwies dabei auch auf die sechs unverzüglich vom Dienst suspendierten Polizisten. Der Innenminister weiter: „Ich erwarte vom Bayerischen Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft eine restlose strafrechtliche Aufklärung. Auf Basis dieser Feststellungen wird über weitere Konsequenzen zu entscheiden sein. Daneben erwarte ich auch einen weiteren umfassenden Bericht des Polizeipräsidiums München.“