Ermittlungen wegen Livestream von Kontrollen

Ermittlungen wegen Livestream von Kontrollen
Foto: Bundespolizei

58-Jähriger – ohne Mund-Nasen-Bedeckung – filmt Zugbegleiterin und Bundespolizei im Einsatz

Eine Zugbegleiterin sprach im RE 57417 (Memmingen – München) zwei Österreicher (Mutter und Sohn) an, die ihre Mund-Nasen-Bedeckung nicht korrekt trugen. Dabei filmte der 58-jährige Sohn die DB-Mitarbeiterin und im weiteren Verlauf auch die Maßnahmen der Bundespolizei. Er stellte mehrere Aufnahmen – u.a. auch per Livestream – in diverse soziale Netzwerke ein. Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet und warnt vor Nachahmungen.

Gegen 18:45 Uhr sprach eine Zugbegleiterin im RE 57417 vor dem Halt in Buchloe, Lkr. Ostallgäu, einen 58-jährigen Österreicher und dessen 79-jährige Mutter an. Sie bat beide ihre unter dem Kinn sitzende Mund-Nasen-Bedeckung richtig zu tragen. Daraufhin kam es unvermittelt zu Beleidigungen durch den Sohn gegenüber der DB-Mitarbeiterin. Des Weiteren filmte der in Hadern Wohnende ununterbrochen das Gespräch und streamte es, wie sich später herausstellte, live ins Internet.

Die Zugbegleiterin, die in Buchloe Dienstende hatte, bat einen zum Dienst fahrenden, am Bahnsteig stehenden Bundespolizisten, sich der den Dienst übernehmende neuen DB-Mitarbeiterin anzunehmen und diese zu unterstützen. Sie schilderte den Österreicher als äußerst aggressiv. Der Mann sei in Begleitung seiner dementen Mutter und würde die vorangegangene Fahrscheinkontrolle bereits live ins Internet gestellt haben. Die DB-Mitarbeiterin und der Bundespolizist veranlassten aus Infektionsschutzgründen und zum Schutz vor einer möglichen Eskalation der Lage die Räumung des Wagens. Im Zug wurden keine weiteren polizeilichen Maßnahmen gegen den 58-Jährigen veranlasst.

Der Mann filmte weiterhin während der gesamten Fahrt im Zug und schimpfte dabei lautstark über die vorangegangenen Ereignisse. Er trug während der gesamten Fahrt seinen Mundschutz unterhalb von Mund und Nase. Seine Mutter saß ihm, mit Kopfhörern auf den Ohren, teilnahmslos gegenüber.

Da bekannt war, dass die beiden in Pasing den Regionalexpress verlassen wollten, erwarten sie dort hinzugeführte Bundespolizisten. Der Österreicher filmte mit seinem Smartphone auch die Einfahrt in Pasing. Bei der Ankunft blockierte der während der Fahrt verdeckt stehende Bundespolizist, mit seinem mitgeführten Diensthund die Sitzreihe des Mannes. Als dieser den Beamten zur Kenntnis nahm, zog er erschrocken seine Maske über Mund und Nase.

Nach dem Ausstieg montierte der Österreicher sein Smartphone auf einem fernbedienbaren Handystativ, vermutlich zur Vorbereitung auf die bevorstehende Polizeikontrolle. Bei Erkennen der Uniformierten provozierte der 58-Jährige die Einsatzkräfte. Dabei teilte er mit, dass er die Maßnahme filmen und live auf „seinem Kanal“ senden würde. Auf Aufforderung stellte er das Filmen offensichtlich ein, trotzdem gelang es nicht, mit ihm ein normales Gespräch zu führen. Immer wieder ließ er die Beamten nicht aussprechen, provozierte verbal und reagierte nicht ansatzweise auf polizeiliche Weisungen.

Als die polizeilichen Maßnahmen am Bahnsteig beendet worden waren, sprang der Österreicher am Bahnsteig hin und her und rief „ich bin der Geilste“. Dabei nahm er Kontakt zu mittlerweile rund 50 bis 70 Schaulustigen am gegenüberliegenden Bahnsteig auf und „feierte sich selbst“.

Recherchen ergaben, dass auf diversen sozialen Kanälen im Internet bereits erste Videos existierten. Dabei war u.a. im Livestream zu sehen, wie er die Zugbegleiterin im fahrenden Zug provozierte, verunglimpfte und beleidigte. In der knapp 5-minütigen Sequenz erwähnte er: „es könnte zu einem Polizeieinsatz mit Schwerverletzten kommen“. Nachdem die Zugbegleiterin den Wagen verlassen hatte, sagte er weiter live „die wären alle im Dritten Reich bestens aufgehoben gewesen“ bevor er sich lautstark über die Mentalität des deutschen Volkes aufregte.

Weitere Aufnahmen zeigten, neben Liveaufnahmen der Ankunft, ein zusätzliches Livevideo, indem er sich über die Arbeit der eingesetzten Beamten lustig machte, diese verunglimpfte und zum Teil auch beleidigte.

Vom späteren Abend existieren zudem Videos, in denen die Ereignisse des Abends öffentlich aufgearbeitet wurden. Völlig aus dem Zusammenhang gezogen schilderte er zum Teil unwahre Details vom Zusammentreffen mit der Bundespolizei.

Die Bundespolizei ermittelt gegen den Österreicher nun wegen Beleidigung sowie wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Geprüft wird zudem, ob die Aufnahmen und deren Veröffentlichung auch gegen das Kunst- und Urhebergesetz sowie andere Straftatbestände (z.B. § 201 StGB – Verletzlichkeit des Wortes) verstoßen.

Die Münchner Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Aufnahmen von Polizeikontrollen, die u.a. auch das gesprochene Wort wiedergeben oder Vorgaben des Kunst- und Urhebergesetztes zuwiderlaufen, zu veröffentlichen.