Ermittlungsverfahren gegen einen Münchner Polizeibeamten

Symbolbild

Ende April 2019 ging ein anonymes Schreiben beim Polizeipräsidium München ein, in dem verschiedene straf- und disziplinarrechtliche Vorwürfe gegen einen Polizeibeamten der PI 32 (Grünwald) erhoben wurden. Dieses Schreiben wurde nach entsprechender Prüfung sofort mit dem Ziel einer objektiven und unabhängigen Prüfung an das Bayerische Landeskriminalamt weitergeleitet.

Aus Gründen der Neutralität erfolgten von dort aus die erforderlichen Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft München I und ohne weitere Beteiligung des Polizeipräsidiums München (siehe auch Medien-Information 14/2019 des BLKA). Gegen den betroffenen Polizeibeamten wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Münchens Polizeipräsident Hubertus Andrä:
„Wir als Polizeibeamte haben eine besondere Stellung in der Öffentlichkeit. In unserem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes haben wir darum auch besondere Verpflichtungen. Unser hoher Anspruch an Glaubwürdigkeit und Integrität veranlasst uns, diese Vorwürfe ernst zu nehmen und ihnen konsequent nachgehen zu lassen. Die unabhängige und neutrale Ermittlungsarbeit durch das Landeskriminalamt hat sich hier bereits in der Vergangenheit mehrfach bewährt. “

Weiter fügte er an:
„Die weiteren Ermittlungen des Bayerischen Landeskriminalamtes bleiben nun abzuwarten. Die Münchner Polizei wird in jedem Fall alles tun, um die Ermittlungen zu unterstützen und die Vorwürfe restlos aufzuklären.“

Weitere Auskünfte zu diesem Ermittlungsverfahren erteilen ausschließlich die Staatsanwaltschaft München I oder das Bayerische Landeskriminalamt.