Erneute Waldbrände im Münchner Süd-Osten – Zeugen gesucht

Symbolbild

Wie bereits berichtet, kam es seit dem 01.04.2017 bis zum heutigen Tag im Münchner Süd-Osten zu inzwischen von 12 Fällen von Waldbränden.

Der 9. Fall wurde durch Beamte der Brandfahndung bei einer Brandortbesichtigung eines vorangegangenen Falles entdeckt. Der neue Brandort befindet sich an der Putzbrunner Straße im Stadtteil Ramersdorf/Perlach. Der Brandzeitraum lässt sich auf den 01.04.2017 bis 10.04.2017 begrenzen. Bei der Brandstelle handelt es sich um ca. 5.000 qm Jungwald.

Fall 10:
Am Donnerstag, 13.04.2017, um 15.10 Uhr, brannte im Bereich Brunnthal-Kirchstockach, nordwestlich der sogenannten „Gudrunsiedling“ ein ca. 25.000 qm großes Waldstück. Die eingesetzten Feuerwehrkräfte brachten den Brand unter Kontrolle. Der Schaden wird vom Waldbesitzer auf ca. 5.000 Euro geschätzt.

Fall 11:
Am Freitag, 14.04.2017, gegen 10.00 Uhr, wurde ein Brand zwischen Solalinden und der Schwedensteinstraße gemeldet. Ein Anrufer teilte über Notruf mit, dass er eine Rauchentwicklung im angrenzenden Waldstück entdeckt hätte. Beim Eintreffen der Polizei und der Feuerwehr wurde die Feuerstelle etwa 10 Meter entfernt von einer schon älteren Brandstelle lokalisiert. Diesmal handelte es sich um ca. 350 qm abgebrannten Jungwald.

Fall 12:
Am Samstag, 15.04.2017, gingen gegen 14.45 Uhr mehrere Mitteilungen über einen erneuten Waldbrand im Bereich zwischen Perlach und Oedenstockach ein. Die Feuerwehr musste ca. 500 qm Waldfläche im Oedenstockacher Forst löschen. Eine Schadenshöhe ist hier nicht bekannt.

Das Kriminalkommissariat 13 (Brandfahndung) hat intensive Ermittlungen aufgenommen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Waldflächen jeweils vorsätzlich angezündet wurden.

Zeugenaufruf:
Personen, die seit dem 01.04.2017 bis heutigen Tag in Waldgebieten im Münchner Süd-Osten verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, die im Zusammenhang mit den Bränden stehen könnten, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 13, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Auslobung:
Das Bayerische Landeskriminalamt hat für Hinweise, die zur Klärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro ausgesetzt, deren Zuerkennung unter Ausschluss des Rechtsweges erfolgt. Die Auslobung gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.