EURO 2020: Regeln für Public Viewing in der Großgastronomie

Während der gesamten UEFA EURO 2020 wird es in der Landeshauptstadt keine Public Viewing Events auf öffentlichen Plätzen geben. Für gastronomische Großbetriebe hat das Kreisverwaltungsreferat auf Grundlage einer infektiologischen Bewertung des Gesundheitsreferats klare Regeln definiert.

Um eine erneute Zunahme der Infektionszahlen zu vermeiden, ist bei einem Zusammenkommen von mehr als 1.000 Personen beim Public Viewing in der Gastronomie, etwa in Biergärten, die Vorlage eines PCR- oder POC-Antigenschnelltests verpflichtend, der nicht älter als 24 Stunden (gerechnet ab vorgesehenem Spielbeginn) sein darf. Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen müssen sich nicht testen lassen. Die Test- und Nachweispflicht zum Einlass gilt ab zwei Stunden vor Übertragungsbeginn.

Grundsätzlich ist das Übertragen von Fußballspielen in der Gastronomie im Rahmen der zulässigen Bewirtung begleitend zum eigentlichen Bewirtungsbetrieb und nach Maßgabe des Rahmenkonzepts Gastronomie und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung möglich. Die Vereinbarkeit mit dem Infektionsschutz, das Befolgen zu Grunde liegender Rahmenkonzepte und individueller Hygienekonzepte ist immer oberste Maßgabe. Das gilt auch für emotionale Fußballmomente.

Die zu Grunde liegende Allgemeinverfügung mit detaillierten Informationen wird noch heute auf muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/Amtsblatt.html bekanntgegeben.