Europas Marktführer Nextbase bringt sein Dashcam-Portfolio nach Deutschland

Europas Marktführer Nextbase bringt sein Dashcam-Portfolio nach Deutschland
Quelle: Nextbase

Juli 2018 – Nextbase (www.nextbase.com), größter Anbieter von Dashcams in Europa, mit einem mit einem Marktanteil von 83% in UK, bietet seine mehrfach ausgezeichneten Videokameras ab sofort in Deutschland an. Das Portfolio umfasst aktuell neun Produkte: vom Einstiegsmodell 112 bis hin zum Spitzenmodell 612GW, der ersten und weltweit einzigen Dashcam mit 4K Ultra HD-Auflösung (bei 30 Bildern/Sekunde, wahlweise Full-HD bei 60 Bildern/Sekunde), Sony EXMOR R-Bildsensor und Aluminium-Gehäuse. Das duale 240° Objektivdesign der DUO HD ermöglicht Sicht in jede Richtung – über das Weitwinkelobjektiv (140°) nach vorn und das Teleobjektiv (50m Zoom) nach hinten.

„Dashcams sind die am schnellsten wachsende Kategorie innerhalb der Consumer Electronics-Sparte. Seit 2015 sind die Verkaufzahlen um 671% gestiegen. Wir begrüßen das Urteil des BGH und sehen Deutschland bei rund 46,5 Mio. hier angemeldeten Autos als essentiellen Markt. Für 71% der Deutschen sind Dashcams ein wichtiges Thema. Welche Relevanz die kleinen Helfer haben, zeigt auch, dass wir in Großbritannien und Europa bereits mit 41 der größten Versicherungsanbieter zusammenarbeiten, um auch die Themen Verkehrssicherheit und Unfallaufklärung voranzutreiben.”, so Richard Browning, Director bei Nextbase.

Essentielle Funktionen für volle Kontrolle, Sicherheit und Zuverlässigkeit – ohne abzulenken
Die Hauptfunktion einer Dashcam besteht darin, Ereignisse aufzuzeichnen, die sich auf der Straße abspielen. Die Aufnahmen erfolgen auf MicroSD-Karte und werden im Normalfall in regelmäßigen Abständen kontinuierlich überschrieben. Damit ist die Nutzung einer Dashcam auch mit dem Grundsatzurteil des BGH vollkommen konfrom. Die Idee ist, dass grundsätzlich kein Filmmaterial benötigt wird, aber wenn ein Verkehrsunfall auftritt, muss es deutlich zeigen, wie sich die Ereignisse entwickelt haben. Dieser Videobeweis kann entscheidend sein, wenn es darum geht, dem Fahrzeugführer zu helfen, nachzuweisen, dass er nicht fehlerhaft gehandelt hat und um seinen Versicherungsanspruch geltend zu machen.

Videobeweise sollten daher in ausreichender Qualität erfasst werden, damit Details wie die Nummernschilder anderer Fahrzeuge gezeigt werden können. Es muss auch möglich sein, unter allen Bedingungen, Tag und Nacht, qualitativ hochwertige Videos aufzunehmen.

Ablenkende, unerlaubte oder nicht zwingend erforderliche Funktionen (u.a. Spurassistent, Radar-/ Rotlichtwarner, Gestensteuerung) gehören bewusst nicht zum Umfang, um die Konzentration des Fahrers vollkommen auf dem Verkehrsgeschehen zu belassen. Je nach Modell sind die Dashcams mit folgenden Funktionen ausgestattet:

  • Hochwertiges, mehrfach verglastes Weitwinkel-Objektiv für ausgezeichnete Bildqualität bei Tag und Nacht
    • Aufnahme von 720p, 1080p, 1440p bis zu 4K UHD bei 30 bzw. 60  Bildern/Sekunde.
    • Besonders weiter Blickwinkel von bis zu 150°; sehr breites Sichtfeld ohne unnötige Verzerrungen.
  • Nachtmodus
    • Für eine detailreiche Aufnahme auch bei Nachtfahrten oder generell schwierigen Lichtverhältnissen.
  • Polarisationsfilter
    • Reduziert Spiegelungen und Reflexionen, die durch die Windschutzscheibe entstehen könnten.
  • Click & Go Magnethalter
    • Schnelles und bequemes Anbringen der Dashcam, ohne die Halterung lösen zu müssen.
  • LCD-Screen mit Touch-Funktion (optional)
    • Ermöglicht eine unkomplizierte Bedienung.
  • GPS-Aufzeichnung
    • Standortdaten werden erfasst, um eine sehr genaue Ortung des Vorfalls zu ermöglichen – im Schadensfall wiederum wichtig für Versicherungen. So kann auch die Geschwindigkeit ermittelt werden.
    • Mit der zusätzlichen Nextbase Replay 3™ Software oder Nextbase Smartphone App können die Aufnahmen abgespielt, bearbeitet (z.B. Unkenntlichmachen von bestimmten Bildbereichen wie Nummernschildern oder Gesichtern) und geteilt werden.
  • WLAN
    • Zur einfachen und schnellen Überprüfung sowie der Übermittlung von Daten an Versicherer und/oder Dritte.
  • “G-Sensor” Aufprall-/ Bewegungssensor
    • Zur Sicherstellung der automatischen Aufnahme bzw. Speicherung von Videomaterial im Schadensfall.
  • Spezieller Aufnahmeknopf für Ereignisse
    • Ermöglicht dem Fahrer, umgehend eine partielle Videoaufnahme anzufertigen (und vor dem Überschreiben zu schützen), wenn sich bedeutende, interessante und ungewöhnliche Ereignisse vor seinen Augen abspielen.
    • Dies kann entscheidend sein bei der Erfassung von Videobeweisen, die anderen Autofahrern helfen oder die Polizei bei der Identifizierung unterstützen können.
    • Direkt am Gerät angebracht – und nicht über App gelöst, damit der Fahrer während der Fahrt nicht zum Smartphone greifen muss.
  • Intelligenter Parkmodus/Motion Detection
    • Dank Aufprallsensor ist die automatische Aufnahme auch bei Parkremplern möglich, wenn sich der Fahrer nicht im Auto befindet.

Dashcams mit Vorteilen für Versicherer und Mobilitäts-Services

In Deutschland akzeptieren aktuell über 50 Prozent der KFZ-Versicherer im Schadensfall Videomaterial, dass mit einer Dashcam aufgenommen wurde, um Streitfälle zu lösen. Mit der Entscheidung des BGH ist zu erwarten, dass der Einsatz von Dashcams auch in Deutschland zunnehmen und damit weitere Versicherer die Vorteile der stummen, aber wirkungsvollen Zeugen im Fahrzeug erkennen. Das Vereinigte Königreich und andere europäische Länder, wo Nextbase bereits mit 41 der größten Versicherungsunternehmen kooperiert und Dashcams bereits dabei helfen, u.a. dem Anstieg an Versicherungsbetrugsfällen entgegenzuwirken, dienen hier als Vorbild. Innerhalb des deutschen Marktes befindet sich Nextbase in ersten Gesprächen mit AXA und Allianz.

Auch Mobilitäts-Services wie Carsharing-Dienste, Personenbeförderungs-Unternehmen oder Autovermietungen profitieren durch den Einsatz von Dashcams. Die zweifelsfreie Aufklärung eines Unfallhergangs sorgt für Gleichheit im Verkehr und eröffnet Mobilitätsunternehmen die Möglichkeit, ihre Kunden abzusichern. Dabei geht es in allererster Linie darum, den Schutz des Fahrers zu erhöhen und zur Verkehrssicherheit beizutragen – nicht um Überwachung.

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