Falscher Sicherheitsmitarbeiter festgenommen – Bundespolizei stellt Kampfhund* sicher

Foto: Bundespolizei

Ein 18-Jähriger, der mit Security-Kleidung, diversen Einsatzmitteln und sogenanntem „Kampfhund“ im bzw. am Hauptbahnhof aufgefallen ist, wurde nach Ermittlungen der Bundespolizei am Dienstagnachmittag (1. Februar) auf Anordnung der Staatsanwaltschaft festgenommen. Der Mann, gegen den wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und illegalem Besitz einer Schusswaffe ermittelt wird, wird dem Haftrichter vorgeführt.

Am 31. Dezember war die Bundespolizei gegen 02:30 Uhr zu einem Vorfall ins Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes gerufen worden. Dabei hatte ein „Diensthund“ eines DB-Sicherheitsmitarbeiters einem 22-jährigen Nigerianer in den Arm gebissen.

Der Führer des angeblichen „Diensthundes“, ein 18-Jähriger aus dem Schwarzwald wurde in Sicherheitsdienst typischer Bekleidung angetroffen. Zudem trug er an einem Einsatzgürtel diverse Einsatzmittel. Die Beamten der Bundespolizei gingen davon aus, dass er einer Kontrolltätigkeit nachging und es sich um tatsächlich um einen „Diensthund“ handelte.

Weitergehende Ermittlungen ergaben, dass der 18-Jährige zurückliegend zwar bei einem Sicherheitsunternehmen tätig war; dieses Arbeitsverhältnis jedoch bereits Mitte Oktober beendet worden war. Am Morgen des 1. Februar befand sich der 18-Jährige zur Vernehmung wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung vom 31. Dezember bei der Bundespolizei.

Er erschien dabei in Kleidung von Sicherheitsmitarbeitern und gab an, für ein Münchner Sicherheitsunternehmen tätig zu sein. Zum Vorfall selbst verweigerte er die Aussage.

Entgegen einer Vereinbarung, bis Mittag einen Arbeitsvertrag vorzulegen, erschien der 18-Jährige nicht mehr. Weitere Recherchen, ergaben, dass er Kontrollgänge im öffentlichen Raum durchführt – ohne von einem Unternehmen dazu beauftragt worden zu sein. Zudem wurde bekannt, dass sein Hund nicht den für diese Rasse in Bayern notwendigen Wesenstest abgelegt hat. Da er zuvor noch angegeben hatte, die Stadt verlassen zu wollen, wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Bei dem Hund, den der 18-Jährige  am 31. Dezember mitgeführt hatte, handelte es sich um einen sogenannten „Kampfhund“ der Rasse Dogo Canario, mit einer Schulterhöhe von ca. 60 cm und einem Gewicht von rund 54 Kg. Unter Hinzuziehung von Diensthundeführern der Bundespolizei wurde der 18-Jährige in einem Hotel in Hauptbahnhofnähe aufgesucht. Als er in der Hotellobby festgenommen wurde, führte er den Hund mit sich. Dabei war dieser nur unzureichend mit einem zu locker befestigtem Beißkorb gesichert, der mittels einer Hand zur Seite geschoben werden konnte.

Bei der Festnahme wurden dann auch das Tier sowie die Kleidungsgegenstände und diverse Einsatzmittel, darunter Handschellen, Pfefferspray, Handschuhe, Einsatzgürtel und Teleskopschlagstock mit Holster sowie eine Schreckschusswaffe mit 15 Schuss Munition beschlagnahmt bzw. sichergestellt. Der Hund wurde dem Tierheim München zugeführt, wo in Erfahrung gebracht wurde, dass die Mitarbeiter „Joker“ bereits kannten. Zurückliegend war der Dogo Canario bereits am 22. September und 11. Oktober letzten Jahres im Münchner Tierheim untergebracht.

Im ersten Fall war der Hund von der Landespolizei in einem Hotelzimmer aufgegriffen worden. „Joker“ war über Stunden allein, winselte erbärmlich und hatte das Hotelzimmer bereits verwüstet. Unter der Hoteltür floss Hundeurin heraus. Im Oktober musste der Feldberger dann wegen Fernbleibens einer Hauptverhandlung im Schwarzwald für einige Tage in Untersuchungshaft.

*Sogenannter „Kampfhund“: Die Haltung der Rasse Dogo Canario unterliegt in Bayern der Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde (Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG). Er wird in der Kategorie 2 geführt. Danach können Gemeinden Haltern dieser Rasse die Möglichkeit eröffnen, mittels eines Gutachtens glaubhaft zu machen, dass der Hund die ihm grundsätzlich unterstellten Eigenschaften nicht besitzt.

Informationen zu weitergehenden Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden in Bayern unter:

https://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/11022