Fehlender Fahrschein führt ins Gefängnis

Fehlender Fahrschein führt ins Gefängnis
Foto: Bundespolizei

Ein 27-Jähriger, der auf der Fahrt von Mühldorf nach München am Samstag (7. Dezember) keinen Fahrschein vorweisen konnte, wird die kommenden 119 Tage im Justiz-Vollzug verbringen müssen. Bei seiner Identitätsüberprüfung wurden bei der Bundespolizei zwei nicht beglichene Geldstrafen offenkundig.

Ein 27-jähriger Pole konnte bei einer Fahrscheinkontrolle im RB27034 auf der Fahrt von Mühldorf nach München gegen 10:45 Uhr gegenüber der Zugbegleiterin keinen gültigen Fahrschein vorweisen. Zur Feststellung der Personalien wurde die Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof hinzugezogen. Hierbei gab der Pole zunächst falsche Personalien an. Auf der Wache am Gleis 26 wurde bei ihm eine Kreditkarte auf einen anderen Namen aufgefunden. Zur Herkunft der Kreditkarte wollte sich der Pole nicht äußern. Bei einem durchgeführten Datenabgleich mit den ermittelten richtigen Personalien konnten zwei Ausschreibungen zur Festnahme aufgrund von zwei Vollstreckungshaftbefehlen festgestellt werden. Wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahl mit Waffen war der 27-Jährige vom Amtsgericht Bielefeld zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.780 Euro oder 89 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich ergab der Datenabgleich eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Vom Amtsgericht Bayreuth war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 675 Euro oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden.

Da der Pole keine der Geldstrafen begleichen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen den Justizbehörden zugeführt. Zudem wird gegen den in Deutschland Wohnsitzlosen nun von der Münchner Bundespolizei wegen Leistungserschleichung (Realschaden 7,80 €) ermittelt.