Feuerwerksverbot: Das ist die neue Regelung

Feuerwerksverbot: Das ist die neue Regelung

Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz am Dienstag, 10.12.2019, um 11.30 Uhr im Medienzentrum des Polizeipräsidiums München, stellten Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle und Polizeivizepräsident Norbert Radmacher die zwei neuen Allgemeinverfügungen zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel 2019/2020 im innerstädtischen Bereich vor.

Erstmalig tritt dieses Jahr zu Silvester ein absolutes Feuerwerksverbot für den Altstadt-Fußgängerbereich ausgehend vom Marienplatz über den Bereich der Neuhauser Straße sowie Viktualienmarkt und Kaufinger Straße bis hin zum Karlsplatz/Stachus sowie für vereinzelte Nebenstraßen in Kraft. Darüber hinaus ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in allen Stadtgebieten innerhalb des Mittleren Ringes vom 31.12.2019 bis einschließlich 01.01.2019 behördlich untersagt (sogenanntes Böllerverbot).

Ausschlaggebend für die umfangreichen Neuregelungen war eine Gefahreneinschätzung des Polizeipräsidiums München, die auf polizeiliche Erfahrungen aus den Silvestereinsätzen der vergangenen Jahre, insbesondere jedoch auf den Entwicklungen in den Jahren 2017 und 2018 rund um den Marienplatz und im Altstadt-Fußgängerbereich, beruhen.

Die hohe Personendichte von bis zu 8.000 Teilnehmern in der Spitze, einhergehend mit den engen baulichen Begebenheiten vor Ort, hatte zu einer starken Überfüllung der Plätze und Straßen geführt. Zudem verursachte übermäßiger Alkoholgenuss und unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern unkalkulierbare Gefahren- und Konfliktsituationen für die Anwesenden.

Polizeivizepräsident Norbert Radmacher kündigte an, dass das Polizeipräsidium München zum Jahreswechsel 2019/2020 mit einer verstärkten Präsenz von Einsatzkräften im Bereich der Altstadt-Fußgängerzone vor Ort sein wird, um die Sicherheit zu gewährleisten und Verstöße gegen beide Allgemeinverfügungen zu unterbinden bzw. zu sanktionieren.