Flucht vor der Polizei lohnt sich nicht

Polizeieinsatz
Symbolbild

Am Dienstag, 18.09.2018, gegen 11.30 Uhr, wollten Polizeibeamte der Polizeiinspektion 14 (Westend) im Nußbaumpark einen 35-jährigen Fahrradfahrer einer Personenkontrolle unterziehen. Als dieser die Beamten bemerkte, ergriff er mit seinem Fahrrad die Flucht, konnte jedoch von den verfolgenden Beamten am Sendlinger Tor gestellt werden.

Eine Überprüfung des Fahrrades ergab, dass dies nach einem Diebstahl aus dem Jahr 2015 zur Sachfahndung ausgeschrieben war. Bei der Nachfrage nach dem Wohnsitz, verstrickte sich der 35-Jährige in Unstimmigkeiten. Bei einer Wohnsitzüberprüfung stellte sich heraus, dass der 35-Jährige seine vom Sozialamt bezahlte Wohnung an eine andere Person untervermietet hatte und er selbst bei seiner Freundin in Neuried wohnt. Der 35-Jährige hatte das Sozialamt über die Untervermietung nicht in Kenntnis gesetzt.

Bei der anschließend durchgeführten Wohnsitzüberprüfung bei der Freundin, stellte sich heraus, dass im Gäste-WC ein mehr als einen Meter langer Königspython nicht artgerecht in einem Karton untergebracht war. Die Tür zur Gästetoilette war unversperrt, obwohl sich in der Wohnung drei Kindern im Alter von 10 Monaten bis acht Jahren befanden. Das Tier wurde mit der Feuerwehr und einem Veterinär in die Reptilienauffangstation gebracht.

Neben verschiedenen Betäubungsmitteln sowie Badesalzen und Spritzen befanden sich noch mehrere Elektrogegenstände sowie zwei Uhren in der Wohnung, deren Herkunft der 35-Jährige nicht erklären konnte.

Nach aktuellem Ermittlungsstand wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um Diebesgut handelt.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Der 35-Jährige wurde zunächst der Haftanstalt im Polizeipräsidium München überstellt und im Anschluss mit Bewachung in ein Krankenhaus gebracht.

Gegen den 35-Jährigen wurden Anzeigen wegen Diebstahls des Fahrrades, wegen Verdachts des Diebstahls der Elektrogeräte und der Uhren, wegen Verdachts des Sozialleistungsbetrugs sowie eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz und eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz erstellt.

Weitere umfangreiche Ermittlungen sind nötig.