Flugverbotszone über München zur Wiesn 2017 – auch für Drohnen

Flugverbotszone über München zur Wiesn 2017 - auch für Drohnen

Die Deutsche Flugsicherung DFS hat in einer Bekanntmachung erlassen, dass in der Zeit von 16.09.2017, 08.00 Uhr, bis 04.10.2017, 01.30 Uhr, eine Flugverbotszone über München eingerichtet wird. Betroffen ist die Münchner Innenstadt in einem Radius von 5,5 km um den Sendlinger Tor Platz. (siehe Bild, innerer durchgehender Kreis)

Insbesondere sind in der Bekanntmachung Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) beschrieben. Die Münchner Polizei möchte in diesem Zusammenhang dringend darauf hinweisen, diese Flugbeschränkung während des Oktoberfests 2017 zu beachten.

Das Verbot gilt sowohl für die private als auch die gewerbliche Nutzung von Fluggeräten. Allgemein bestehende Genehmigungen haben keine Gültigkeit!

Bei Verstößen, auch fahrlässig, kommt es zu erheblichen Sanktionen gemäß § 62 LuftVG.

„Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.“

Ausnahmen gelten für Sicherheitsbehörden und die zivile Verkehrsluftfahrt in größeren Flughöhen.

Quelle: DFS, Bekanntmachung vom 14.08.2017, NOTAM 1-1103-17