
Das Kreisverwaltungsreferat erinnert Taxifahrer*innen und Fahrgäste daran, Fahrten mit dem Frauen*-Nacht-Taxi, für die ein Fünf-Euro-Gutschein verwendet wurde, bis 30. Juni 2025 zur Erstattung einzureichen. Auch für Nutzer*innen gilt weiterhin: Falls ein*e Taxifahrer*in einen Gutschein nicht annimmt, kann der ausgefüllte Gutschein zusammen mit der Taxiquittung (jeweils im Original) und der Bankverbindung zur Abrechnung beim Kreisverwaltungsreferat, HA I/222, Ruppertstraße 19, 80337 München, eingereicht werden.
Das Frauen*-Nacht-Taxi richtet sich an alle Frauen*, einschließlich Transfrauen und Frauen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ sowie non-binäre Personen. Weitere Frauen* sowie Kinder dürfen im selben Taxi mitfahren. Pro Fahrt kann ein Gutschein eingelöst werden – auch wenn sich mehrere Personen ein Taxi teilen.
Seit 1. Januar 2025 sind nur noch die neuen Gutscheine im Wert von zehn Euro gültig. Diese können zwischen 22 und 6 Uhr für Taxifahrten verwendet werden, die im Münchner Stadtgebiet beginnen und zu einer Wohnadresse führen.
Die Gutscheine sind kostenlos erhältlich im Bürgerbüro in der Ruppertstraße 19 (Eingang 19B), in den Sozialbürgerhäusern, Stadtbibliotheken, der Stadtinformation sowie bei der Gleichstellungsstelle für Frauen. Pro Vorsprache werden drei Gutscheine ausgegeben.
Das Frauen*-Nacht-Taxi ist ein niedrigschwelliges Angebot der Stadt München, um Frauen* die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und ihnen einen sicheren Heimweg zu ermöglichen. Denn Frauen* fühlen sich abends und nachts im öffentlichen Raum deutlich unsicherer als Männer. Die Gutscheine sollen diesen Nachteil ausgleichen.