Fünft Gesuchte am Hauptbahnhof festgestellt – Vier Personen in Haft – Einmal Strafe bezahlt

Fünft Gesuchte am Hauptbahnhof festgestellt - Vier Personen in Haft – Einmal Strafe bezahlt

Am vergangenen Wochenende (16. / 17. Februar 2019) konnten Beamte der Bundespolizei fünf gesuchte Personen im Hauptbahnhof feststellen. Vier davon wurden festgenommen und benachbarten Stellen bzw. den Justizbehörden übergeben. Eine Geldstrafe offene wurde beglichen.

Am Samstagvormittag wurde durch Bundespolizisten ein 22-jähriger Bulgare kontrolliert, der einen Untersuchungshaftbefehl wegen Raubes und einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz der Staatanwaltschaft München I offen hatte. Das Amtsgericht München hatte den Wohnsitzlosen zu einer Geldstrafe von insgesamt 823,50 Euro oder 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Er wurde der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München übergeben. 

Samstagnachmittag ergab die Personenkontrolle eines 37-jährigen Iraners einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte den in Berlin Lebenden wegen Diebstahls zu gesamt 332 Euro oder 25 Tagen Haft verurteilt. Nachdem der 37-Jährige den Betrag vor Ort beglich, konnte er seinen Weg fortsetzen.

Samstagabend beteiligte sich die Bundespolizei an einer Fahndung des Polizeipräsidiums München nach einem 24-jährigen Pakistaner, der aus einer therapeutischen Einrichtung im Landkreis Erding abgängig war. Der junge Mann konnte schließlich am Haupteingang des Haupt-bahnhofes festgestellt und in die Einrichtung zurückgebracht werden.

Kurz darauf kontrollierten Beamte einen 33-jährigen Nigerianer. Nach ihm wurde vom Ausländeramt Rosenheim gesucht. Der Mann wurde festgenommen und der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München übergeben.

Sonntagmorgen unterzogen Bundespolizisten am Münchner Hauptbahnhof einen 29-jährigen Rumänen einer Personenkontrolle. Ein Datenabgleich förderte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Diebstahls zu tage, durch den der Wohnsitzlose zu 600 Euro Geldstrafe und 517,37 Euro Verfahrenskosten verurteilt worden war. Weiterhin wurde der Mann vom Amtsgericht Düsseldorf wegen Diebstahls gesucht. Da er den geforderten Betrag nicht bezahlen konnte, wurde er festgenommen und für 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Stadlheim gebracht.